Schlagwörter
Katalonien, König Charles III., König Felipe VI., König Juan Carlos I, König Philippe I. der Belgier, Königin Elizabeth II., Krönung 2023, Kronprinzessin Amalia der Niederlande, Prinz Gabriel von Belgien, Spanien, Tradition und Leben e. V.
Fünf Jahre Staatsstreich in Katalonien
Fünf Jahre ist es her, daß die separatistische Regionalregierung in Katalonien einen Staatsstreich per verfassungswidrigem Unabhängigkeitsreferendum durchführte. Daß Katalonien heute weiter Teil Spaniens ist, ist auch der Rede König Felipe VI. geschuldet. Es hätte im Rückblick aufgrund der zögerlichen Haltung der Zentralregierung auch anders ausgehen können.
Zur Erinnerung: Am 1. Oktober 2017 wollte die katalanische Regionalregierung über die Loslösung Kataloniens von Spanien abstimmen lassen. Die spanische Verfassung, die Parteien anders als in Deutschland zwar erlaubt, sich im Parlament gegen eben diese Verfassung einzusetzen, was republikanische und separatistische Tendenzen zuläßt, kennt jedoch nur Referenden auf nationaler Ebene. Die Durchführung einer entsprechenden Abstimmung wurde daher von der Zentralregierung unter dem damaligen Regierungschef Mariano Rajoy untersagt. Da es schon vorher ähnliche, eher lächerliche Abstimmungsversuche gegeben hatte, ging man aber nicht wirklich davon aus, daß es diesmal anders werden würde. Der mit der Überwachung der Situation betraute Oberst der Nationalpolizei bekam daher die Anweisung, ein Referendum zu verhindern, jedoch den Tagesablauf der Katalanen „nach Möglichkeit“ nicht zu stören. Eine kontinuierliche Kommunikation mit dem Innenministerium oder einen dort angesiedelten Krisenstab gab es nicht. Die Kalkulation der Separatisten, die um die passive Haltung der katalanischen Regionalpolizei wußten, war daher, daß die Nationalpolizei entweder auch nicht eingreifen würde, oder so häßliche Bilder produziert werden, daß das Ausland sich auf ihre Seite stellen würde. Für letztere Variante hatte man für die sozialen Medien auch schon Bilder von gewalttätigen Polizeieinsätzen parat, die allerdings zu anderen Gelegenheiten aufgenommen wurden. In der Realität kam es dann tatsächlich vereinzelt zu Szenen, in denen die spanische Polizei hart eingriff, denn der weitgehend alleingelassene spanische Oberst entschied sich, seine Befehle weit auszulegen, was im Rückblick sicher nicht verkehrt war. In der Folge des 1. Oktober entstand ein Machtvakuum. Die spanische Zentralregierung zögerte, etwas zu tun, und der von den Separatisten gestellte Regionalregierungschef, Puigdemont, hielt im Regionalfernsehen Reden, als sei er Staatschef eines unabhängigen Landes. Gleichzeitig gingen hunderttausende Spanier auf die Straße, um für die Einheit des Landes zu demonstrieren.
Vor diesem Hintergrund sprach König Felipe VI. am 3. Oktober im Staatsfernsehen: Die Haltung der Regionalregierung ist inakzeptabel. Sie hat die katalanische Gesellschaft gespalten und Verfassung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie außer Kraft und so die soziale und wirtschaftliche Zukunft Kataloniens aufs Spiel gesetzt. Felipe VI. versicherte allen Spaniern, auch denen in Katalonien, daß sie nicht alleine gelassen und daß die Verfassung und die Rechtsstaatlichkeit respektiert und durchgesetzt werden. Die Krone garantiere sowohl für die Demokratie als auch für die Einheit Spaniens.
Die Rede, die damals von den republikanischen und separatistischen Parteien kritisiert wurde, weil sie ohnehin alles kritisieren, was der König tut, gilt heute als Wendepunkt. Wie schon sein Vater Juan Carlos I. während seiner Rede anläßlich des Militärputschs 1981 es mit ihm gehandhabt hatte, bestand auch Felipe VI. auf die Anwesenheit der Thronfolgerin, Kronprinzessin Leonor. Der zögerliche Regierungschef Mariano Rajoy rang sich in der Folge mit Unterstützung der Opposition schließlich dazu durch, einen Verfassungsartikel anzuwenden, der mit der deutschen Bundesexekution vergleichbar ist, und die Regionalregierung wurde abgesetzt und ihre Mitglieder, sofern sie nicht flüchteten, verhaftet. Heute ist eine Abspaltung Kataloniens keine realistische Möglichkeit mehr in der spanischen Politik, was auch den Regionalparteien bewußt ist, aber dies ist nicht der damaligen Regierung, sondern vor allem der Monarchie, der Justiz und auch der Nationalpolizei zu verdanken. Die Monarchen Europas haben außer in Extremsituationen heute fast nur noch zeremonielle Aufgaben. Dies jedoch war eine solche Extremsituation und Felipe VI. hat sie gelöst. L.R.
Vor dem Verschwinden
Im schleichenden Niedergang der „Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des monarchischen Gedankens Tradition und Leben e.V.“ scheint das Schlußkapitel eingeläutet zu werden. Für den 5. November hat der Vorstand zu einer Mitgliederversammlung nach Lüneburg eingeladen, auf der die Auflösung der seit 1958 bestehenden einzigen bundesweiten monarchistischen Vereinigung beschlossen werden soll.
So weit, so traurig. Aber zum Abschluß plant der Vorstand noch einen zweifelhaften Coup.
Mit der Einladung wurden zwei Anträge versandt, denen die Mitglieder zum Abschied zustimmen sollen. Im ersten Antrag wird eine Satzungsänderung vorgeschlagen. In der gültigen Satzung heißt es in §8b: „Bei Auflösung der Arbeitsgemeinschaft ist das nach Abdeckung sämtlicher Verbindlichkeiten übrigbleibende Vereinsvermögen der Prinzessin-Kira-von-Preußen-Stiftung zuzuführen.“ Diese eindeutige Aufforderung soll gestrichen werden, damit das „Restvermögen“ einem anderen, im Antrag namentlich genannten „gemeinnützigen Verein zur Verfügung“ gestellt werden kann. Im zweiten Antrag wird dann die Auflösung des Vereins beantragt.
Die Einladenden scheinen das deutsche Vereinsrecht nicht zu kennen. Oder sie ignorieren es bewußt.
Die Arbeitsgemeinschaft Tradition und Leben e. V. wurde am 5. Januar 1959 unter der Geschäftsnummer 24 VR 4209 beim Vereinsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Dort sind alle bisherigen Vorstandsmitglieder namentlich genannt, aber es ist dort auch die Satzung hinterlegt und – was in diesem Zusammenhang wichtig ist – alle Satzungsänderungen und Protokolle der Mitgliederversammlungen. In jedem Rechtsratgeber zum Vereinsrecht findet sich dieser Hinweis: „Sollte der Verein später Änderungen der Satzung und Änderungen der Vertretungsbefugnis des Vorstands vornehmen, die Zusammensetzung des Vorstands ändern oder sich auflösen, muss das Vereinsregister entsprechend geändert werden. Die Änderungen sind daher anzumelden, ebenfalls in notariell beglaubigter Form. Satzungsänderungen werden ohnehin erst dann wirksam, wenn sie entsprechend im Vereinsregister angemeldet wurden.”
Sollte die TuL-Mitgliederversammlung am 5. November die Änderung des Satzungsparagraphen 8b in der vorgeschlagenen Weise billigen, wird sie erst wirksam, wenn sie beim Amtsgericht Köln eingetragen ist. Bei einer wenige Minuten später beschlossenen Auflösung des Vereins gilt also weiterhin §8b in seiner ursprünglichen Form. Wenn die Verantwortlichen das Vereinsvermögen einem anderen Begünstigten überweisen, könnte der Verdacht einer illegalen Handlung aufkommen.
Es ist an den Mitgliedern, diese vielleicht aus Unachtsamkeit oder Unkenntnisnis vorgeschlagene Satzungsänderung zu verhindern.
Noch besser wäre es freilich, wenn die einzige bundesweite monarchistische Vereinigung weiterleben könnte. Deutschland hat Monarchisten bitter nötig. Und Monarchisten brauchen dazu eine rechtskonforme Vereinigung. H.S.
————————————————————————————————–
Die vollständige 277. Ausgabe von „Corona – Nachrichten für Monarchisten“ steht hier zum Herunterladen bereit:
Inhalt der 277. Ausgabe:
· Fünf Jahre Staatsstreich in Katalonien
· Krönung von König Karl III. am 6. Mai 2023
· Arbeitsgemeinschaft „Tradition und Leben e.V.“ soll abtreten
· Niederländische Kronprinzessin Amalia im Visier der Drogenmafia
————————————————————————————————–
Der Info-Brief ist grundsätzlich kostenlos und wird aus Idealismus herausgegeben. Prinzipiell gilt, daß jeder, der sich mit Artikeln, Veranstaltungshinweisen, Kritik oder Anregungen einbringen möchte, herzlich dazu eingeladen ist, dies auch zu tun. Um „Corona“ zu beziehen, müssen Sie sich nur per Mail an corona_redaktion@yahoo.com in die Bezieherliste eintragen, dann wird Ihnen alle drei Wochen der Nachrichtenbrief kostenlos und unverbindlich zugestellt.