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Monatsarchiv: Februar 2015

Corona – Nachrichten für Monarchisten, Ausgabe 144

22 Sonntag Feb 2015

Posted by monarchistundlegitimist in Corona Archivausgaben, Deutsche Innenpolitik, Europa, Geschichte, Monarchie

≈ 2 Kommentare

Schlagwörter

arabischer Frühling, Corona, Fürst Bismarck, François Hollande, Frankreich, Französische Republik, Haschemitisches Königreich Jordanien, Islamischer Staat, König Abdullah II., Königreich Württemberg, Otto von Bismarck, Parteien, Richard von Weizsäcker, Royalisten, Syrien

Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht

Am 31. Januar 2015 ist der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker gestorben. Die bundesrepublikanischen Medien und die Politik waren sich darin einig, daß es sich hierbei um einen „großen” Bundespräsidenten handelte, soweit es dieses Amt eben zuläßt, und in den Gedenkreden wurde der Schwerpunkt immer wieder auf seine Rede mit der Interpretation des 8. Mai 1945 als Befreiung gelegt. Auf die Frage, ob dies die Mehrheit der Deutschen damals tatsächlich so empfand, soll hier nicht eingegangen werden. Vielmehr ist interessant, auf welchen Ausspruch von ihm überhaupt nicht eingegangen wurde: Der Vorwurf, daß sich die Parteien den Staat zur Beute gemacht haben, kam in dem Gedenken an ihn in Politik und Medien überhaupt nicht vor.

Karl Hugo Weizsäcker, ab 1916 von Weizsäcker, war zwischen 1906 und 1918 Ministerpräsident des Königreichs Württemberg.

Karl Hugo Weizsäcker, ab 1916 von Weizsäcker, war zwischen 1906 und 1918 Ministerpräsident des Königreichs Württemberg.

Weizsäcker, dessen Ahnen im Gefolge des Königs von Württemberg dienten, brachte aufgrund seiner aristokratischen Herkunft dem grauen Amt des Bundespräsidenten etwas Flair und trotz seiner Parteikarriere konnte er sich vielleicht auch etwas Unabhängigkeit bewahren. Daß er sich mit seiner Forderung nach einer Beschneidung der Macht der Parteien nicht durchsetzen konnte, sondern vielmehr das Gegenteil eintrat und die Parteien jeden Tag mächtiger werden, ist der Schwäche des Amtes geschuldet, welches letztlich auch von den Parteien dominiert wird, die sich in der Bundesversammlung einen gefügigen Präsidenten wählen können. Und wenn sie sich einmal vertan haben, dann wählen sie in der nächsten Legislatur eben einen neuen. Da kann man weder Unabhängigkeit noch Durchsetzungsvermögen vom jeweiligen Amtsträger erwarten, wie es bei einem König der Fall wäre. Daß Weizsäcker dies gerade ob seiner Herkunft nicht erkannt und entsprechende Konsequenzen gezogen hat, ist sicher ein Versäumnis, denn so wird sein Einsatz vergeblich gewesen sein. Politik und Medien der Republik fingen schon bei seinem Tod mit der Selektion dessen an, was an Richard von Weizsäcker nach ihrer Meinung des Gedenkens würdig ist, und was nicht. L.R.

 

Jordanien hinter seinem König vereint

Jordanien ist ein Land, welches von mehr oder weniger aggressiven Nachbarn eingepfercht ist, und zudem ein massives Problem mit palästinensischen Flüchtlingen hat: 2 Millionen der etwa 6,3 Millionen Einwohner sind keine geborenen Jordanier. Dennoch galt Jordanien lange als Land der Vernunft, welches nicht nur wie Saudi-Arabien für Stabilität in der Region sorgte, sondern deren Eliten auch einen moderaten Islam vertraten und die Verständigung mit Israel suchten. Die Gegensätze religiöser Natur und das Flüchtlingsproblem zu überwinden, war und ist dabei ein Drahtseilakt, der viele Staaten überfordern würde. Daß Jordanien bislang nicht überfordert ist, hängt auch mit der Monarchie zusammen, welche die verschiedenen Stämme und Fraktionen im großen und ganzen vereint halten konnte. Auch der Arabische Frühling entfaltete in Jordanien keine spürbare Wirkung.

Im Krieg gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) leistete das Land bisher eher einen symbolischen Beitrag, da nicht zu unrecht Auswirkungen auf die Gegensätze innerhalb des eigenen Landes befürchtet wurden. Diese Gegensätze auszuspielen war auch das Ziel des IS, welches hinter der barbarischen Verbrennung des jordanischen kriegsgefangenen Luftwaffepiloten Moaz al-Kassasbeh bei lebendigem Leibe stand: Jordanien sollte einerseits zum Ausscheiden aus dem Krieg gebracht werden. Gleichzeitig sollte die durch den erwarteten Rückzug manifest gewordene Schwäche der Regierung den fundamentalistischen Islamisten in Jordanien Auftrieb dafür geben, auch dort einen Gottestaat zu errichten.

Martialisch präsentiert sich König Abdullah II. seinem Volk in einer Stunde, in der es das Gefühl von Sicherheit braucht.

Martialisch präsentiert sich König Abdullah II. seinem Volk in einer Stunde, in der es das Gefühl von Sicherheit braucht.

Das alles andere als abwegige Kalkül des IS ist jedoch nicht aufgegangen, was vor allem an der energischen Reaktion von König Abdullah II. liegt. Dieser brach einen Staatsbesuch ab, um die Familie des Opfers im Königspalast zu empfangen. Im Anschluß daran versprach der König seinen Untertanen, den IS von der Erde zu tilgen, was sofort in die Tat umgesetzt wurde: Abdullah II. ist ausgebildeter Luftwaffenoffizier und koordiniert persönlich die Angriffe auf die Hochburgen des sogenannten Islamischen Staats. Es ist auch nicht ausgeschlossen, daß er selbst dabei noch in ein Flugzeug steigen wird. Die kleine jordanische Luftwaffe richtet dabei großen Schaden an: Bereits 20 % der militärischen Infrastruktur der Terrororganisation sollen so schon zerstört worden sein, was auch von neutraler Seite bestätigt wird. Die meisten Monarchen sind heute noch formell Oberbefehlshaber ihrer jeweiligen Streitkräfte und das Beispiel Jordanien zeigt, daß diese Funktion, wenn sie mit Leben gefüllt wird, Sinn macht und die Soldaten zu Höchstleistungen motivieren kann. Bundespräsident Gauck dagegen kritisierte die Vergeltungsmaßnahmen als moralisch falsch. Wäre er Präsident einer Republik Jordanien, wäre das Land wahrscheinlich schon auseinandergebrochen. Wie gut dagegen, daß Jordanien einen König hat. L.R.

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Die vollständige 144. Ausgabe von „Corona – Nachrichten für Monarchisten“ steht hier zum Herunterladen bereit:

Corona – Nachrichten für Monarchisten, Ausgabe 144

Inhalt der 144. Ausgabe:

  • Jordanien hinter seinem König vereint
  • Frankreich: Der republikanische Marsch, ein Irrweg
  • 200. Geburtstag von Fürst Bismarck
  • Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht

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Monarchien sind die pressefreiheitlichsten Staaten

12 Donnerstag Feb 2015

Posted by monarchistundlegitimist in Monarchie

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Monarchie, Pressefreiheit, Reporter ohne Grenzen

Als sich Corona 2013 unter dem Titel Pressefreiheit trägt eine Krone mit der im Februar jenes Jahrs erschienenen Rangliste der Pressefreiheit beschäftigte, konnte festgestellt werden:

Die Pressefreiheit gedeiht unter dem Schutz der Krone am besten. Unter den zehn Ländern mit der größten Pressefreiheit sind acht Monarchien, die zehn Staaten mit den unfreisten Presse sind ausnahmslos Republiken.

Zwei Jahre später hat sich das Bild wenig verändert. Unter den besten zehn finden sich aktuell sieben Monarchien (Norwegen, Dänemark, Niederlande, Schweden, Neuseeland, Kanada und Jamaika). Die zehn unfreisten Länder sind weiterhin ausnahmslos Republiken.

Unter den zehn freiheitlichsten Staaten sind sieben Monarchien.

Unter den zehn freiheitlichsten Staaten sind sieben Monarchien.

Republiken sind die unfreisten Systeme der Welt.

Republiken sind die unfreisten Systeme der Welt.

Die jährliche Rangliste von Reporter ohne Grenzen bewertet die Lage der Presse- und Informationsfreiheit in 180 Ländern. Grundlage ist ein Fragebogen zu allen Aspekten unabhängiger journalistischer Arbeit, den Reporter ohne Grenzen an Hunderte Journalisten, Wissenschaftler, Juristen und Menschenrechtsverteidiger weltweit sowie an sein eigenes Korrespondentennetzwerk verschickt. In der Rangliste der Pressefreiheit 2015 wurden Entwicklungen im Zeitraum vom 15. Oktober 2013 bis zum 14. Oktober 2014 berücksichtigt.

Die Bundesrepublik Deutschland steht außerhalb der „Top Ten“, hat sich jedoch auf Platz 12 hochgeabeitet. Die FAZ nennt die Placierungen weiterer Republiken, die denen nicht zur Ehre gereichen: „Italien rutschte auf Rang 73 ab, dort gerieten viele Journalisten durch Mafia-Drohungen, Anschläge und unbegründete Verleumdungsanklagen unter Druck, in Ungarn (65) durch staatliche Eingriffe.

Nicht besonders gut placiert sind die Vereinigten Staaten (Platz 49). Auf Rängen, die andeuten, daß diese Staaten die Pressefreiheit unterdrücken, finden sich die Türkei (149), Russland (152) und Ägypten (158). In Nigeria (111), Libyen (154), im Irak (156) und Syrien (177) sind Journalisten vor allem durch Islamisten bedroht, aber auch in der Ukraine (129) sind sie in Gefahr. Keine guten Noten für den Umgang mit der Presse gibt es auch für Israel (101) und die Palästinensergebiete (140).“

Preußische Hausgesetze: Die Thronfolge im Haus Hohenzollern

08 Sonntag Feb 2015

Posted by monarchistundlegitimist in Deutsche Innenpolitik, Monarchie

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Schlagwörter

Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, Haus Preußen, Hohenzollern, Prinz Georg Friedrich, Prinz Georg Friedrich von Preußen

Des öfteren wird uns die Frage gestellt wird, wer bei der Einführung der Monarchie deutsches Staatsoberhaupt wäre. Deswegen möchte sich die Corona einmal mit der Thronfolge im Hause Hohenzollern befassen. Da die preußischen Könige aus dem Haus Hohenzollern die letzten Herrscher waren, die über die Deutschen regierten, ist für die meisten deutschen Monarchisten der Chef des Hauses Hohenzollern gleichzeitig deutscher Thronprätendent. Chef des Hauses ist wiederum gegenwärtig Seine Königliche Hoheit Prinz Georg Friedrich von Preußen.

Während die Thronfolge in Monarchien meist in der Verfassung festgelegt ist (Ausnahme ist Luxemburg, wo Großherzog Henri im September 2010 eine neue Thronfolgeregel per Dekret festlegte), wird in den vormals regierenden Königshäusern die Thronfolge über ein Hausgesetz geregelt. Bei den Hohenzollern wurde dieses Gesetz zuletzt am 21. Juni 1920 schriftlich festgehalten. Für die Gültigkeit des Gesetzes bedurfte es übrigens der Zustimmung der Beteiligten. Anders als in vielen anderen Herrscherhäusern in Europa, die ihre Thronfolgeregelungen in jüngerer Vergangenheit modifiziert haben, gilt dabei die salische Erbrecht, was bedeutet, daß der erstgeborene männliche Nachfahre später einmal die Krone erbt. Der Begriff „salisch“ kommt von den Saliern, einem Kaisergeschlecht, welches zum ersten Mal schriftlich Thronfolgeregelungen umfassend definiert hat. Bevor es mit der Nachfolge soweit ist, können die Erbansprüche jedoch auch eingebüßt werden, zum Beispiel durch Fehlverhalten. Als Fehlverhalten kann dabei auch eine morganatische Ehe interpretiert werden, die ohne Zustimmung des Familienoberhaupts geschlossen wird. Das kann auch das bedeuten, was früher eine Ehe außerhalb des eigenen Standes genannt wurde.

Prinz Louis Ferdinand von Preußen und Großfürstin Kira heirateten drei Mal: Standesamtlich, evangelisch und russisch-orthodox.

Prinz Louis Ferdinand von Preußen und Großfürstin Kira heirateten drei Mal: Standesamtlich, evangelisch und russisch-orthodox.

Friedrich Wilhelm von Preußen (* 2. Februar 1939), der erste Sohn von Prinz Louis Ferdinand (1907-1994) und Prinzessin Kira von Preußen (1909-1967), verlor so seinen Status als Erbe, weil er ohne Zustimmung seines Vaters am 22. August 1967 eine Bürgerliche heiratete – am 19. September 1967 verzichtete er freiwillig auf die Thronfolge. Auch sein Vater, Prinz Louis Ferdinand, hatte übrigens eine längere Affäre mit einer amerikanischen Schauspielerin, entschied sich dann aber für das Königshaus und Großfürstin Kira Romanowa, die er 1938 ehelichte. Die Geschichte gab ihm diesbezüglich recht: Sein Sohn Friedrich Wilhelm ließ sich bereits 1975 wieder scheiden, die Ehe von Louis Ferdinand dagegen war bis zuletzt glücklich.

Im Hausgesetz wurde auch eine ganze Reihe anderer Dinge geregelt, zum Beispiel bezüglich der Frage, inwiefern sich ein Prinz politisch äußern darf, oder inwiefern er eine Vereinsmitgliedschaft ausüben darf. Hierüber entscheidet laut Hausgesetz in der Regel das Familienoberhaupt. Schließich werden im Gegenzug auch Apanagen, also Bezüge aus dem Familienvermögen geregelt. Letzteres bereitet dem aktuellen Hauschef immer wieder Probleme, da durch die unrechtmäßige Enteignung des Besitzes der Hohenzollern in Ostdeutschland keine Werte existieren, die genügend Rendite abwerfen, um ohne gelegentliche Veräußerung von Vermögen die vorgesehen Apanagen finanzieren zu können. Daher sah man das Haus Hohenzollern zum Beispiel in eben diesen ehemaligen Stammlanden, dem Brandenburgischen, auf eine Entschädigung für die Enteignung in der sowjetischen Besatzungszone pochen, die zwar moralisch und rechtlich mehr als gerechtfertigt ist, die jedoch bei der Bevölkerung dieses nach den Hohenzollern wieder arm gewordenen Landes nicht gut ankommt.

Friedrich Wilhelm von Preußen hat seine Entscheidung, eine Bürgerliche zu heiraten, nach dem Tod seines Vaters 1994 bereut und klagte gegen das Hausgesetz vor einem republikanischen Gericht, so daß der Fall letztlich beim Bundesverfassungsgericht landete, welches das Hausgesetz für gegenstandslos erklärte, da es die im Grundgesetz der Bundesrepublik vorgesehene Eheschließungsfreiheit verletze (Aktenzeichen: 1 BvR 2248/01, das Urteil kann auch bei der Corona_redaktion@yahoo.com bestellt werden). Ungefragt stellte es auch fest, daß eine Monarchie mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Wie viel Freiheit seine Ehe dem verbitterten Prinzen gebracht hat, hat man ja gesehen, und es ist natürlich nicht extra der Erwähnung wert, daß jedwedes Urteil eines Gerichtes der Bundesrepublik Deutschland, welches sich anmaßt, interne Regelungen des Königshauses infrage stellen zu wollen, wiederum für einen Monarchisten völlig gegenstandslos ist und sein muß.

Und in der Tat macht das Hausgesetz auch nach wie vor Sinn: Im Fernsehen und den Boulevardblättern wird man nicht müde zu betonen, daß die „Royals“ ganz normale Menschen wie du und ich seien. Nein, sind sie nicht. Denn wenn sie es wären, gäbe es tatsächlich keine Rechtfertigung mehr dafür, warum uns nicht ganz normale Menschen wie du und ich regieren, also eben die Wulffs, Köhler oder Gaucks, mit denen wir uns unglücklicherweise herumschlagen müssen. Vielmehr muß die besondere Stellung der Königshäuser betont werden. Man könnte diese besondere Stellung auch als Magie bezeichnen, und die Besonderheit eines Königs muss durchaus nicht nur auf rationalen Faktoren beruhen, sondern kann sich auch auf die Tradition und andere eher gefühlte Faktoren beziehen. Eine Möglichkeit, die besondere Stellung der Fürsten herauszustellen, ist dabei eben auch die Heiratspolitik. Wenn andere Königshäuser diese Möglichkeit nicht nutzen, ist es den Hohenzollern doch unbenommen, dies zu tun. Auch sollte das bescheidene und demütige Auftreten vieler Herrscher keinesfalls mit einer Verbrüderung mit allen anderen verwechselt werden.

Philip Kiril von Preußen, der Sohn des von seinen Ansprüchen zurückgetretenen Prinzen Friedrich Wilhelm, kritisierte jüngst das Hausgesetz, weil er gerade die Regelungen bezüglich der Ehe als antiquiert betrachtet, weil er selbst davon betroffen ist. Veraltet ist das Werk in seiner Gesamtheit keineswegs und wenn einzelne Punkte einer Neuregelung bedürfen, dann sind dies nicht die angesprochenen, sondern eher diejenigen, die die Apanagen betreffen, denn durch sie gehen den Hohenzollern jene Ressourcen nach und nach verloren, die sie für die Wiedererrichtung einer Monarchie sicher bräuchten. Generell jedoch gilt: Das Hausgesetz ist die Sache des Hauses.
L.R.

Nachtrag:

Interessanterweise hatte der Bundesgerichtshof 1998 genau gegenteilig geurteilt. In der Pressemeldung des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1998 (IV ZB 19/97) heißt es unter anderem:

Der Bundesgerichtshof hatte in einem Erbscheinverfahren über die Wirksamkeit der in einem Erbvertrag aus dem Jahre 1938 vorgesehenen Erbfolge im Hause Preußen zu entscheiden. Unter Beteiligung des früheren Kaisers Wilhelm II. hatte damals Wilhelm von Preußen, der ehemalige Kronprinz, seinen zweiten Sohn, Louis Ferdinand Prinz von Preußen, zum Vorerben eingesetzt. Louis Ferdinand ist 1994 gestorben. Nach dessen Tod sollte sein (1938 noch nicht geborener) ältester Sohn Nacherbe werden. Für den Fall, daß dieser den Tod des Louis Ferdinand nicht erleben würde, sollte an die Stelle des ältesten Sohnes dessen ältester männlicher Abkömmling treten; falls der Sohn keine männlichen Abkömmlinge hätte, sollten der nächstjüngere Bruder (beziehungsweise dessen Söhne an seiner Stelle) folgen. Von dieser Regelung der Nacherbfolge machte der Erbvertrag aber eine Ausnahme: Erbunfähig sollte derjenige Sohn oder Enkel des Vorerben sein, der nicht aus einer den Grundsätzen der alten Hausverfassung des Brandenburgisch-Preußischen Hauses entsprechenden Ehe stammte oder in einer nicht hausverfassungsmäßigen Ehe lebte (sogenannte Erbunfähigkeitsklausel).

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hält die hier zu beurteilende Regelung der Erbfolge für wirksam. Verstöße gegen Grundrechte der Abkömmlinge in einer letztwilligen Verfügung können mit Rücksicht auf die in Art.14 Abs.1 Satz 1 GG geschützte Testierfreiheit des Erblassers nur in Ausnahmefällen dazu führen, daß die letztwillige Verfügung sittenwidrig und daher nichtig ist. Dies kann etwa in Betracht kommen, wenn ein schwerer Eingriff in den grundrechtlich gesicherten Bereich der Abkömmlinge vorliegt und die letztwillige Verfügung darauf abzielt, die Freiheit der Betroffenen in ihren höchstpersönlichen Entscheidungen zu beeinträchtigen oder sie in ihrer Menschenwürde herabzusetzen.

Der Bundesgerichtshof hat nicht feststellen können, daß die umstrittene Erbunfähigkeitsklausel den Zweck hätte, in die Auswahl eines bestimmten Ehepartners einzugreifen oder Kinder aus einer – nach den Anschauungen des Adels – nicht ebenbürtigen Ehe zu diffamieren. Vielmehr sollte für den von der Familientradition geprägten Nachlaß ein geeigneter Nachfolger gefunden werden. Ihn sah der Erblasser in demjenigen ältesten männlichen Abkömmling, der nach seiner Abstammung und – soweit er beim Tod des Vorerben überhaupt schon verheiratet war – durch seine Ehe die auf ihre Herkunft bedachte Familientradition repräsentierte. Ein solches Ziel ist von der Testierfreiheit gedeckt. Demgegenüber fällt die Beeinträchtigung der Grundrechte hier nicht so ins Gewicht, daß die Klausel sittenwidrig und daher nichtig wäre. Die berechtigten Belange der Abkömmlinge werden im Erbrecht schon durch das Pflichtteilsrecht gewahrt, das ihnen grundsätzlich die Hälfte des Nachlasses sichert.

Solidarität mit Jordanien

04 Mittwoch Feb 2015

Posted by monarchistundlegitimist in Monarchie

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Haschemitisches Königreich Jordanien, Irak, König Abdullah II., König Faisal I., König Faisal II., König Faisal II. von Irak, Moaz al-Kasasbeh, Prinz Zeid bin Ra'ad al-Hussein, UN-Menschenrechtsrat

Angesichts des barbarischen Mords am jordanischen Piloten Moaz al-Kasasbeh fehlen einem die Worte. Es ist unglaublich, daß ein solch widerliches Verbrechen kaltblütig ausgeführt wurde und zahlreiche Menschen zuschauten – auch online.

Moaz al-Kasasbeh

Moaz al-Kasasbeh

Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen und allen, die ihm nahestanden. Die Solidarität gilt aber auch dem Haschemitischen Königshaus, das seit jeher Extremisten in der Region ein Dorn im Auge war. König Abdullah I., der Urgroßvater des heutigen Königs und erster Monarch des Landes, wurde am 20. Juli 1951 ermordet. König Faisal II. von Irak, der dem irakischen Zweig der Familie angehörte, wurde auf ähnlich bestialische Weise getötet wie jetzt der jordanische Pilot. Fast die gesamte irakische Königsfamilie wurde umgebracht, die wenigen Überlebenden fanden meist in Jordanien Zuflucht. Der Erbe der irakischen Krone, Prinz Zeid bin Ra’ad, war jordanischer UN-Botschafter und ist seit September 2014als UN-Hochkommissar für Menschenrechte für die Einhaltung der Menschenrechte weltweit zuständig.

Die Haschemiten haben auch Ansprüche auf Syrien, seit der 2. Syrische Nationalkongreß am 8. März 1920 die Unabhängigkeit des Landes proklamierte,  König Faisal I. zum König des Landes wählte und krönte.

Corona – Nachrichten für Monarchisten, Ausgabe 143

01 Sonntag Feb 2015

Posted by monarchistundlegitimist in Corona Archivausgaben, Erster Weltkrieg, Monarchie

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Schlagwörter

1994, Ausbürgerung, bayerische Monarchisten, Bayern, Corona, Georg Lohmeier, Griechenland, Griechenlandkrise, Griechischer Kronprinz, König Abdel Aziz ibn Saud, König Abdullah, König Georg II., König Konstantin II., König Otto I. von Griechenland, König Salman, Königlich bayerisches Amtsgericht, Kronprinz Paul, Kronprinz Paul von Griechenland, Prinz Andrew, Prinz Aristidis-Stavros, Saudiarabien

Griechischer Kronprinz begrüßt Abwahl der Altparteien

„Der wichtigste Gegenstand für einen König von Griechenland ist ein Koffer„. Dieser Satz wird König Georg II. der Hellenen (1890 – 1947) zugeschrieben und beschreibt den Umstand, daß fast jeder griechische Monarch einige Zeit seines Lebens im Exil verbracht hat. Die Notwendigkeit gelegentlicher Auslandsaufenthalte leitete sich davon ab, daß der griechische König zumeist mit der schon im 19. Jahrhundert von Mehrheitsparteien gestellten Regierung im Streit lag.

Im griechischen politischen System war eine gemeinwohlorientierte Instanz wie ein König in der Tat von Anfang an im Weg: Nach einer Wahl besetzte die Mehrheitspartei schon im 19. Jahrhundert sofort alle wichtigen und unwichtigen Ämter im Staat mit Günstlingen, welche sich deswegen loyal gegenüber der Partei und ihrem Führer verhielten. Aufträge des Staats wurden nach dem gleichen Muster an Unternehmen vergeben. Dieses politische System war für das späte 19. Jahrhundert tatsächlich nicht untypisch, verschwand aber nach und nach aus Europa und wird heute allenfalls noch in einigen Ländern Zentralasiens und in afrikanischen Staaten in dieser extremen Form gelebt. Griechenlands Könige haben ausnahmslos versucht, dagegen aufzubegehren und in die Politik der Parteien zu intervenieren, durch die Besetzung der zentralen Stellen mit Gefolgsleuten der Parteiführer sind sie aber ebenso ausnahmslos gescheitert und die Monarchie wurde schließlich abgeschafft, damit sich die Parteien die Macht alleine teilen konnten. Nach dem Sturz der Monarchie wurde Griechenland von zwei Clans, den Papandreous (links) und den Karamanlis (konservativ) regiert. Das Wohlstandsversprechen für die eigene Klientel wurde unter ihnen dahingehend erweitert, daß man mit anderen europäischen Ländern mithalten wollte, was aber nicht der Wirtschaftsleistung Griechenlands entsprach, und seit diesem Moment lebt das Land über seine Verhältnisse. Griechenlands Könige dagegen wurden vorsichtshalber ausgebürgert.

Im Exil verfolg Kronprinz Paul (hier mit Sohn Prinz Aristidis) die Verkündung der Ergebnisse der griechischen Parlamentswahl. Die eigene Klientel bedienen die griechischen Parteien sehr großzügig. Mit Konkurrenz an den Futtertrögen wird hingegen durchaus rabiat verfahren. So wurden 1994 Prinz Paul und seine Familie aus Griechenland ausgebürgert und sind heute dänische Staats-bürger. In Griechenland kann man die Klientel-politik der Parteien sicher am deutlichsten beob-achten, sie existiert aber in allen parlamentari-schen Republiken.

Im Exil verfolg Kronprinz Paul (hier mit Sohn Prinz Aristidis) die Verkündung der Ergebnisse der griechischen Parlamentswahl. Die eigene Klientel bedienen die griechischen Parteien sehr großzügig. Mit Konkurrenz an den Futtertrögen wird hingegen durchaus rabiat verfahren. So wurden 1994 Prinz Paul und seine Familie aus Griechenland ausgebürgert und sind heute dänische Staatsbürger. In Griechenland kann man die Klientelpolitik der Parteien sicher am deutlichsten beobachten, sie existiert aber in allen parlamentarischen Republiken.

Im Grunde genommen wären die gegenwärtigen Entwicklungen also zu begrüßen, da es scheint, daß sich die Griechen der Gauner, die sie die letzten Jahrzehnte regiert haben, endlich entledigen wollten. Daher hat sich der griechische Kronprinz Paul (Pavlos) auch darüber erfreut gezeigt, daß die sozialistische PASOK-Partei der Papandreou-Familie unter 5 % der Stimmen erhielt und damit offenbar Geschichte ist. Dies bedeutet jedoch nicht, daß er gleichzeitig den Wahlsieg Syrizas begrüßte. Deutschenhaß und die Weigerung, wirtschaftliche Realitäten anzuerkennen zur Staatsraison zu erheben, kann in der Tat nicht die Lösung sein, und unabhängig davon wird der neue Ministerpräsident Alexis Tsipras die gleichen Probleme damit bekommen, gegen die immer noch im Staatsapparat sitzende Klientel der griechischen Altparteien aufzukommen, wie einst die griechischen Könige. Nach jüngsten Meldungen will er das aber gar nicht, da eine seiner ersten Ankündigungen war, Staatsbeamte wieder einzustellen, sich also seine eigene Klientel zu kaufen. Es deutet also einiges daraufhin, daß weitergemauschelt wird.

Die griechischen Könige haben trotz ihres historischen Scheiterns ihr Land stets aufrichtig und vor allem aufrichtiger als jene geliebt, die über die Parteien und damit das griechische Klientelsystem an die Macht gelangten. So hat der erste griechische König, der Wittelsbacher Otto, im bayerischen Exil in seinen letzten Tagen verfügt, daß er in traditioneller griechischer Uniform bestattet werden möchte und hat auch seine letzte Worte dem Land gewidmet. Will Griechenland zu Europa gehören, muß es an die Tradition derer anknüpfen, die am Gemeinwohl interessiert waren, und historisch waren dies die Könige und nicht die Parteien. L.R.

König Abdullah verstorben

Saudi-Arabiens hochbetagter Monarch Abdullah ist am 23. Januar 2015 verstorben. Er regierte das Land rund zehn Jahre als König und davor schon etwa zehn Jahre als Kronprinz für den erkrankten damaligen König Fahd. Nachfolger wird sein bereits 79jähriger Halbbruder Salman. Kronprinz wird der 69jährige Muqrin.

Der Staatsgründer Saudi-Arabiens: Abdel Aziz ibn Saud

Der Staatsgründer Saudi-Arabiens: Abdel Aziz ibn Saud

Saudi-Arabien gibt es seit 1932. Nach dem Zerfall des Osmanischen Reich entstand es aus der Vereinigung zweier Folgestaaten in dem Gebiet. Es gilt als recht zwielichtiges Land, da unter anderem Osama bin Laden aus diesem Land stammt und die Saudis immer wieder in Zusammenhang mit dem internationalen Terrorismus genannt werden, sowie Heimstätte eines absolut orthodoxen Islam sind. Gleichzeitig jedoch ist das Land Verbündeter des Westens in Arabien und wirkt im Vergleich zu seinen Nachbarn Jemen, Irak und Iran geradezu als Anker der Stabilität in der Region. Der wirtschaftliche Wohlstand des Königreichs, welcher auf Öl basiert, ist ebenfalls bekannt.

Vor diesem Szenario galt König Abdullah als verläßlicher Partner und vorsichtiger Refomer, der beispielsweise die erste Universität zuließ, an der Frauen und Männer gemeinsam studieren. Das hat das Gesamtbild seines ultrakonservativen Reichs natürlich nicht geändert – Frauen dürfen immer noch nicht selbst Auto fahren und andere Religionen sowie freie Meinungsäußerung werden knallhart und mit mittelalterlichen Methoden verfolgt. Man müßte sich jedoch einmal fragen, wie es ohne den König und seine Dynastie aussähe. Den Ländern, die ihre Monarchie in der arabischen Welt gestürzt haben, ist es in der Regel alles andere als gut ergangen. Sie fielen entweder in die Hände von Fanatikern, wie zum Beispiel im Iran, oder von Militärdiktatoren, wie in Libyen oder Ägypten, oder sonstigen Despoten, wie in Syrien oder dem Irak. Es kann schließlich auch bloße Anarchie geben, wie im Jemen. Tatsächlich sind nur Jordanien und die Golfmonarchien etwas stabil und nur die Könige hatten dort historisch die Macht und den Willen, ohne Blut moderate Veränderungen durchzuführen, und sei es eben sehr langsam.

Der neue König Salman, welcher vorher Gouverneur von Riad und Verteidigungsminister war, wird den Kurs seines Vorgängers sowohl außenpolitisch als auch innenpolitisch fortsetzen. Prononcierte eigene Akzente werden ihm ob seines Alters und eines Schlaganfalls nicht zugetraut.

L.R.
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Die vollständige 143. Ausgabe von „Corona – Nachrichten für Monarchisten“ steht hier zum Herunterladen bereit:

Corona – Nachrichten für Monarchisten, Ausgabe 143

Inhalt der 143. Ausgabe:

  • Griechischer Kronprinz begrüßt Abwahl der Altparteien
  • Nachruf auf Georg Lohmeier
  • König Abdullah verstorben
  • Vaterschaftsklagen: Es geht um Geld und Aufmerksamkeit

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