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Monatsarchiv: Juni 2019

Das Königreich Sachsen

25 Dienstag Jun 2019

Posted by monarchistundlegitimist in Deutsche Innenpolitik, Monarchie

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Schlagwörter

König Friedrich August III, Königreich Sachsen, Markgraf Alexander von Meißen, Markgraf Maria Emanuel von Meißen, Wettiner

Es ist für den Autoren stets ärgerlich, wenn von den „neuen Bundesländern“ gesprochen wird, denn Länder wie Brandenburg oder Sachsen haben als Kurfürstentümer eine weit längere Geschichte, als Neuschöpfungen wie das Saarland, Rheinland-Pfalz oder NRW, auch wenn die historischen Wurzeln der Staaten, die diesen Konstrukten vorangingen, innerhalb des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation natürlich ebenso bedeutend sind.

Sachsen wurde dabei immer vom Haus Wettin regiert, welches seine Ursprünge in Merseburg und in der Lausitz hat. Im 15. Jahrhundert teilte sich das Haus in die ernestinische und die albertinische Linie, wobei die Albertiner in Sachsen und die Ernestiner in thüringischen Kleinstaaten wie Sachsen-Coburg-Gotha und Sachsen-Meiningen herrschten. Erstaunlich ist es dabei, daß die Ernestiner durch Heiratspolitik außerdem in ganz Europa herrschten: so früher in Portugal und Bulgarien und noch heute in Belgien und England.

Das Königreich Sachsen in der Zeit des 2. Kaiserreichs.

In diesem Artikel soll es jedoch um Sachsen und die Albertiner gehen: Deren Geschichte als traditionellem Verbündeten Österreichs war spätestens seit Friedrich dem Großen durch den Antagonismus mit dem benachbarten Preußen geprägt. Durch das militärische Geschick des Nachbarn sollte das Land mehrfach aufgelöst werden und wurde nur auf Fürsprache der Habsburger bewahrt. 1806 durch Napoleon zum Königreich erhoben, fand die letzte Auseinandersetzung Sachsens mit Preußen 1866 statt und endete wie die Kriege davor mit einer Niederlage. Beim anschließenden Friedensschluß wurden dann die Grenzen Sachsens so festgelegt, wie sie im wesentlichen noch heute bestehen und es fand eine Aussöhnung mit den Hohenzollern statt, um die sich nach dem Tod von König Johann vor allem König Albert bemühte, welcher 1873 auf den Thron kam und bis 1902 herrschte. Im Reichstag stellte das Königreich 23 von 397 Abgeordneten und im Bundesrat hatte es 4 von 61 Stimmen. Vielleicht aufgrund des stetigen militärischen Mißgeschicks hatte die Innenpolitik in Sachsen eine hohe Bedeutung und es gelang, eine relativ erfolgreiche Industrie aufzubauen, die das Land zu einem der reichsten deutschen Länder machte, welches sich aber auch früh mit einer starken Arbeiterbewegung auseinandersetzen mußte. Es bestand ein Zweikammersystem, wobei die zweite Kammer in geheimer und gleicher Wahl gewählt wurde und die erste Kammer in ihrer Zusammensetzung eher mit dem heutigen britischen Oberhaus vergleichbar war. Albert versuchte, die Lage der Armen zu verbessern und stieß eine Verwaltungsreform, eine Steuer- und Wahlrechtsreform an. Auf Albert folgte Georg, welcher jedoch nur zwei Jahre herrschte und dann an den Folgen einer Grippe verschied.

Der letzte Monarch, Friedrich August III., galt als sehr bescheiden, sprach Dialekt und war sehr volksnah und beliebt. Ohne Eskorte wurde er in Wirtshäusern in Dresden beim Skatspielen gesehen und ging mit den Dresdnern in Zivilkleidung einkaufen. Als wichtige Meilensteine seiner Regierungszeit sind die Sanierung des Staatshaushalts und eine Wahlrechtsreform zu nennen, die den Sozialdemokraten mehr politische Teilhabe gewährte. Die 3. Armee, welche bei Kriegsausbruch 1914 überwiegend von Sachsen gestellt wurde, führte er nicht ins Feld, sondern überließ das Kommando den Generälen von Hausen und später von Einem. Bei der Abdankung nach dem unglücklichen Kriegsausgang ist von ihm der Satz „Dann macht euern Dreck doch alleene“ überliefert, jedoch ist es nicht sicher, ob er so wirklich gefallen ist. Auch soll er, als er nach dem Sturz der Monarchie von einigen Bürgern erkannt und bejubelt wurde, „Na, ihr seid mir ja schöne Republikaner“, gesagt haben. Er besuchte Kaiser Wilhelm II. mehrfach in seinem Exil in Doorn und versuchte, das Weimarer Republikschutzgesetz zu verhindern, was dafür spricht, daß die beiden Dynastien am Ende wirklich versöhnt waren und der König politisch engagiert blieb. Bei seiner Beerdigung 1932 gaben ihm 500.000 Sachsen die letzte Ehre.

Beerdigung von König Friedrich August III. von Sachsen in Dresden 1932

Nach dem Tod des Königs ging die Thronfolge auf Friedrich Christian und später auf Maria Emanuel über. Da dieser keine männliche Nachfahren hatte, erklärte er den Sohn seiner Schwester Anna zum Thronfolger. Prinz Alexander von Sachsen-Gessaphe war eine Zeit lang Berater der sächsischen Regierung, lebt heute aber in Mexiko und hat ein erfolgreiches Speditionsunternehmen. Er hält die Monarchie in Deutschland für denkbar, kann sich aber statt eines Hohenzollern auf dem deutschen Thron eher einen Wittelsbacher vorstellen, wie er einmal in einem Gespräch sagte.

L.R.

Prinz Alexander von Sachsen, Markgraf von Meiβen und seine Familie

Die Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen

21 Freitag Jun 2019

Posted by monarchistundlegitimist in Deutsche Innenpolitik, Geschichte, Monarchie

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Schlagwörter

Fürstentum, Fürstin Anna-Luise von Schwarzburg, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen

Das Territorium des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen ist braun gefärbt, das des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt orange.

Die Grafen von Schwarzburg wurden erstmals im 12. Jahrhundert erwähnt. Schwarzburg benennt dabei tatsächlich keine Stadt, sondern eben eine Burg, die sich an der Schwarza befand, einem kleinen Zufluß der Saale, so daß der geographisch relevantere Name der Gebiete der Beiname ist, also Rudolstadt beziehungsweise Sondershausen. Das Gebiet rund um die beiden Städte wechselte im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation häufig Gestalt und Ausdehnung, im Jahr 1599 einigten sich Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen dann aber auf eine territoriale Aufteilung, die im wesentlichen bis zum Ende der Monarchie Bestand hatte. Beide Gebiete waren dabei jedoch keine geschlossenen Besitzungen, sondern ein Flickenteppich kleiner, geographisch weit auseinanderliegender Territorien. Schwarzburg-Rudolstadt umfaßte eine Oberherrschaft mit Rudolstadt, Stadtilm und Blankenburg, sowie eine Unterherrschaft mit dem Gebiet um Frankenhausen, Schwarzburg-Sondershausen eine Unterherrschaft mit Sondershausen und eine Oberherrschaft rund um Arnstadt.

1710 wurden beide Grafschaften Fürstentum und waren zu Zeiten Napoleons und danach Mitglieder im Deutschen Bund. Im Krieg von 1866 auf der Seite des Gewinners konnten sie ihren Bestand im Deutschen Reich von 1871 sichern. Beide Fürstentümer hatten im Kaiserreich je rund 100.000 Einwohner und trieben die Industrialisierung voran. Sie besaßen je einen Sitz in Reichstag und Bundesrat. Ihre Fürsten hatten eine Vorliebe für’s Militär, hielten sich aber in der Ausübung ihrer Herrschaft gegenüber Regierung und Parlament eher zurück.

Schwarzburg-Rudolstadt war aufgrund des Wahlsystems im Kaiserreich eine Hochburg der Sozialdemokratie, während Schwarzburg-Sondershausen von den Konservativen dominiert wurde, die der Sozialdemokratie eine politische Teilhabe lange verwehrten.

Fürst Günther Viktor Schwarzburg-Rudolstadt

Der letzte Herrscher von Schwarzburg-Rudolstadt war Günther Viktor, welcher als sehr introvertiert galt. Als 1909 Fürst Karl-Günther von Schwarzburg-Sondershausen stirbt, wird er in Personalunion Chef dieses Fürstentums und nennt sich nur noch Fürst von Schwarzburg. Beide Fürstentümer, die, hätte das Deutsche Kaiserreich weiter Bestand gehabt, für sich alleine genommen sicher wenig lebensfähig gewesen wären, sollten eigentlich zusammengeführt werden. Dies scheiterte aber am Kriegsausbruch und an der Weigerung der Sondershausener, die Angst vor einem Erstarken der Sozialdemokratie hatten. Günther Viktor, der Kriegsteilnehmer von 1870, wäre gerne 1914 mit seinen Soldaten ins Feld gezogen, war aber bei Kriegsausbruch schon zu alt. Er ist der vorletzte Bundesfürst, der im November 1918 abdankt und stirbt 1925 in Sondershausen. Da auch Günther Viktor keine Kinder hatte, benannte seine Frau Fürstin Anna-Luise von Schwarzburg 1942 den Prinzen Wilhelm von Schönburg-Waldenburg per Adoption zum Erben, dieser fiel jedoch bei der Landung der Alliierten in der Normandie. Heutiger rechtmäßiger Fürst von Schwarzburg wäre somit der 1940 geborene Ulrich von Schönburg-Waldenburg.  L.R.

Die Witwe des Fürsten Günther Viktor, des vorläufig letzten Regenten der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt, starb am 7. November 1951 in Sondershausen. Sie sollte am Abend des 10. November in der Schwarzburger-Gruft von St. Andreas zu Grabe getragen werden. Keine Todesanzeige durfte in den Zeitungen veröffentlicht werden. Nicht in Sondershausen, wo Fürstin Anna Luise unter dem Schutz des sowjetischen Stadtkommandanten im Schloß bis zu ihrem Tod lebte, und auch nicht in Rudolstadt. Trotzdem war die Schloßkirche in Sondershausen am Vormittag des 10. November zum Trauergottesdienst gefüllt bis auf den letzten Platz. Tausende säumten die Straßen, als der Sarg zum Bahnhof überführt wurde. Das wiederholte sich nachmittags in Rudolstadt bei der Fahrt des Sarges zur Stadtkirche.

Monarchie kein „Modernisierungsverlierer“ Corona – Nachrichten für Monarchisten, Ausgabe 219

16 Sonntag Jun 2019

Posted by monarchistundlegitimist in Corona Archivausgaben, Deutsche Innenpolitik, Europa, Monarchie

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Schlagwörter

Australian Monarchist League, Bundespräsident, Burundi, Christian Wulff, Ehrensold, König Felipe VI., Scott Morrison, Tony Abbott

In Rumänien wurde die Gründung der eigenen Königsdynastie 1866 mit einer Serien von Festlichkeiten und zahlreichen Sondermarken der Staatspost gefeiert. Auch wenn König Michael I. von Rumänien am 30. Dezember 1947 gezwungen wurde, das Land zu verlassen, ist die Frage der Monarchie im Land lebendig geblieben und eine Wiedereinsetzung der Dynastie in ihre Rechte bleibt akut.

Kein „Modernisierungsverlierer“ – Die Monarchie in der Forschung

Die Monarchieforschung ist lebendiger denn je. Das belegen exemplarisch drei in jüngerer Zeit von der Coburger Prinz-Albert-Gesellschaft veröffentlichte Tagungsbände, alle zwischen 2015 und 2018 im traditionsreichen Verlag Duncker & Humblot erschienen, in denen eine beachtliche Riege nationaler wie internationaler Historiker versammelt ist, deren (mitunter in englischer Sprache verfaßten) Beiträge sich durch einen wohltuend unvoreingenommen Blick auf die vergangenen 200 Jahre Monarchiegeschichte auszeichnen. Was dabei besonders aufhorchen läßt, ist der zu verzeichnende Paradigmenwechsel, eine deutlich veränderte Sichtweise auf die Institution der Monarchie und ihre erstaunlichen Anpassungsleistungen nach den großen Herausforderungen seit 1789.

Das Problem besonders der älteren bundesrepublikanischen Geschichtsschreibung benennen dabei unmißverständlich Frank-Lothar Kroll und Benjamin Hasselhorn in ihren Beiträgen für den Band Hannover – Coburg-Gotha – Windsor. Probleme und Perspektiven einer vergleichenden deutsch-britischen Dynastiegeschichte vom 18. bis in das 20. Jahrhundert (2015). „Die Frage nach der zeitgenössischen Modernität monarchischer Herrschaftsformen“, so Kroll, zähle zu den „nicht eben häufig erwogenen Problemstellungen der neueren deutschen Historiographie.“ Ganz im Gegenteil galten Monarchien als „abgelebte Relikte einer glücklich überwundenen vordemokratischen Gesinnung, mit der zu beschäftigen es sich nicht lohnte, und an deren Nachleben ungern erinnert wurde. (…). Die ‚royalen‘ Vergangenheiten der meisten deutschen landesstaatlichen Monarchien, von denen es bis zum November-umsturz 1918 immerhin noch 22 vollauf funktionsfähige Exemplare gegeben hatte (…), wurden lange Zeit entweder verdrängt oder verspottet oder mit wohlfeilen Gesten gönnerhaft abgetan und in den Bereich des historisch Irrelevanten und Anekdotenhaften verwiesen.“

Doch liege das Hauptproblem einer solchen Sichtweise, wie Hasselhorn konstatiert, in der „Normativität der mit ihr verbundenen Schlußfolgerungen. Die Monarchie im 19. Jahrhundert kann man nämlich eigentlich nur dann als Anachronismus bezeichnen, wenn man ein normatives Konzept von Fortschritt vertritt, nach dem dieser (…) letztendlich zwangsläufig auf Demokratie und Parlamentarismus zulaufe.“ Dabei sprächen die historischen Tatsachen gar nicht unbedingt für diese Auffassung. So blieb die Monarchie – lange auch in Frankreich – der Normalfall, ja man könne mit Dieter Langewiesche gar von einem „Jahrhundert der Monarchie“ sprechen. Selbst die damals neu gegründeten Staaten in Europa hätten sich „ausnahmslos monarchische Verfassungen“ gegeben.

Freilich bleibt dabei völlig unbestritten, daß die europäischen Monarchien infolge der großen politischen und geistigen Zäsur von 1789 und den Umwälzungen der folgenden Kriegsjahrzehnte nicht einfach zum status quo ante zurückkehren konnten, sondern sich einem deutlich spürbaren Anpassungsdruck ausgesetzt sahen. Daß dieser Transformationsprozeß doch insgesamt ziemlich erfolgreich gemeistert wurde, zeigen unter anderem die Aufsätze des Bandes Inszenierung oder Legitimation? Die Monarchie in Europa im 19. und 20. Jahrhundert (2015), welche sich mit der Erprobung und Durchsetzung „neuer, zeitgemäßerer Formen einer Legitimation der existentiell bedrohten Königsmacht“ (Vorwort) im weiten Spannungsfeld von aufstrebendem Bürgertum, liberaler und radikaldemokratischer Strömungen, von Konstitutionalismus, Nationalbewegung, Kulturpolitik, Industrieller Revolution und sozialer Frage sowie eines gesteigerten öffentlichen Interesses im anbrechenden Medienzeitalter auseinandersetzen.

Auch wenn sich dabei nicht jede Herrscherpersönlichkeit vorbehaltlos in diesen Wandlungsprozeß einfügen wollte – angesichts der Exzesse der Französischen Revolution, angesichts eines bei manchem noch tiefsitzenden Bezugs zur traditionellen, christlich-sakral begründeten Legitimität, angesichts des drohenden politischen Machtverlustes durch Einbindung in eine Verfassung: Auch diese Beweggründe sind verständlich, schließlich blieb jeder ein Kind seiner Zeit, einer Zeit mithin, in der wie nie zuvor völlig unterschiedliche Konzepte und Sichtweisen miteinander kollidierten – kann man hier doch von einer insgesamt großen Mitgestaltungsbereitschaft sprechen und mit Frank-Lothar Kroll festhalten (wie oben), daß gerade die Monarchen „an zahlreichen zeitgenössischen Modernisierungsleistungen, so an den meisten europäischen Nationalstaatsgründungen (…) einen unverzichtbaren Anteil“ hatten und der „engmaschige Zusammenhang von ‚Monarchie‘ und ‚Moderne’“ an etlichen weiteren Beispielen belegt werden kann. „Die Überlebenskraft der meisten europäischen Dynastien“, so Kroll weiter, „speiste sich ganz wesentlich aus diesem Zusammenhang.“ Das „Verschwinden zahlreicher Kronen Europas in den Jahren 1917 bzw. 1945“ sei „zumeist keine Folge wachsender Funktionsunfähigkeit oder gar Unzeitgemäßheit der monarchischen Staatsform“, sondern „durch ‚äußere‘ Faktoren bedingt (…).“ Gerade in der Rückschau bestehe demnach „keinerlei Veranlassung, die monarchische Vergangenheit Europas im Allgemeinen und das ‚Erbe der Monarchie‘ in Deutschland im Besonderen historiographisch zu marginalisieren oder im Sinne eines ‚republikanischen Triumphalimus‘ pauschal zu denunzieren.“

Auch wenn sich dabei nicht jede Herrscherpersönlichkeit vorbehaltlos in diesen Wandlungsprozess einfügen wollte – angesichts der Exzesse der Französischen Revolution, angesichts eines bei manchem noch tiefsitzenden Bezugs zur traditionellen, christlich-sakral begründeten Legitimität, angesichts des drohenden politischen Machtverlustes durch Einbindung in eine Verfassung: Auch diese Beweggründe sind verständlich, schließlich blieb jeder ein Kind seiner Zeit, einer Zeit mithin, in der wie nie zuvor völlig unterschiedliche Konzepte und Sichtweisen miteinander kollidierten – kann man hier doch von einer insgesamt großen Mitgestaltungsbereitschaft sprechen und mit Frank-Lothar Kroll festhalten (wie oben), daß gerade die Monarchen „an zahlreichen zeitgenössischen Modernisierungsleistungen, so an den meisten europäischen Nationalstaatsgründungen (…) einen unverzichtbaren Anteil“ hatten und der„engmaschige Zusammenhang von ‚Monarchie‘ und ‚Moderne’“ an etlichen weiteren Beispielen belegt werden kann. „Die Überlebenskraft der meisten europäischen Dynastien“, so Kroll weiter, „speiste sich ganz wesentlich aus diesem Zusammenhang.“ Das „Verschwinden zahlreicher Kronen Europas in den Jahren 1917 bzw. 1945“ sei „zumeist keine Folge wachsender Funktions-unfähigkeit oder gar Unzeitgemäßheit der monarchischen Staatsform“, sondern „durch ‚äußere‘ Faktoren bedingt (…).“ Gerade in der Rückschau bestehe demnach „keinerlei Veranlassung, die monarchische Vergangenheit Europas im Allgemeinen und das ‚Erbe der Monarchie‘ in Deutschland im Besonderen historiographisch zu marginalisieren oder im Sinne eines ‚republikanischen Triumphalimus‘ pauschal zu denunzieren.“

Auch die Beiträge des 2018 erschienenen Sammelbands Vom Olymp zum Boulevard: Die europäischen Monarchien 1815 bis heute – Verlierer der Geschichte? verstehen sich ausdrücklich als Korrektiv der „neuen Monarchiegeschichte“ gegenüber dem „früher vorherrschenden eindimensionalen Negativurteil“ – freilich ohne dabei in kritiklose Apologie zu verfallen. Zentrales Anliegen des Bandes bleibt es jedoch, einer neuen Sichtweise zum Durchbruch zu verhelfen, nach der man eben nicht davon ausgehen könne, daß „die Monarchie (…) eine von den Zeitläufen überholte Institution ist, sondern daß sie in den vergangenen zweihundert Jahren ihre enorme Anpassungsfähigkeit und Wandelbarkeit unter Beweis gestellt hat“ (aus der Einleitung).

Ganz in diesem Sinne kommt Benjamin Hasselhorn in seinem Aufsatz Das Monarchiesterben 1914-1945: Ein Siegeszug der Demokratie? zu dem Schluß, daß man keinesfalls von einer solchen, häufig postulierten, allgemeinen und unvermeidlichen Tendenz sprechen könne. Der erste Schub des Monarchiesterbens betraf im Zuge des Ersten Weltkrieges nur die Verliererstaaten (mit Ausnahme Bulgariens), nach dem Zweiten Weltkrieg dann diejenigen, welche in den sowjetischen Einflußbereich gerieten. In Italien folgte die Abschaffung 1946 per Volksentscheid. „Die noch bestehenden Monarchien in den Siegerstaaten und bei den Neutralen wurden nicht angetastet – bis heute. (…). Man sollte daher mit behaupteten Zwangsläufigkeiten sehr vorsichtig sein:

Geschichte ist ein offener Prozeß (…). Daß die Zeiten der Monarchie seit 1945 vorbei wären, ist nicht nur nicht gesagt. Es ist empirisch widerlegbar.“

Marc von Knorring (Nur Moderatoren und Medienstars? Europäische Herrscherfamilien seit dem Zweiten Weltkrieg) befaßt sich mit der interessanten Frage, wie viel konkrete politische Macht bzw. Einflußmöglichkeiten den nach 1945 verbliebenen gekrönten Häuptern heute noch zukommt, wobei er diese in drei machtmäßig abgestufte Gruppen unterteilt. Auch wenn die Beurteilung so manchen Herrscherhauses wegen ungenügender Informationen vage bleiben muß, kommt von Knorring dennoch zu dem Ergebnis, daß diese bei aller notwendigen Differenzie-rung auch als politische Größen gesehen werden müßten, um zu einem ausgewogenen Gesamtbild zu gelangen. Es sei neben den bekannten Rollen als überparteiliche Moderatoren und Medienstars „immer wieder auch die politische Funktion“ gewesen, welche zu den „unverändert hohen Beliebtheits- bzw. Akzeptanzwerte[n] unter der Bevölkerung“ beigetragen habe. Sein Resümee: „Die europäischen Herrscherdynastien haben damit zweifellos ihre Rolle in einer infolge des Zweiten Weltkrieges noch einmal drastisch gewandelten Welt gefunden, und es wäre sicherlich alles andere als angemessen, sie vor diesem Hintergrund als ‚Verlierer‘ der Geschichte zu bezeichnen.“ M.S.

Zahlungen an ex-Präsidenten begrenzt

Der Bundestag, der jüngst beschloß, die Diäten seiner Angehörigen automatisch an die Inflation anzupassen, damit die jährlichen Negativschlagzeilen zur Diätenerhöhung vermieden werden, hat dem sogenannten „Ehrensold” der Altbundespräsidenten und Altkanzler nach Kritik des Bundesrechnungshofes Grenzen gesetzt.

Künftig werden andere Einkünfte der Altpräsidenten auf den Sold von etwas über 200.000 Euro im Jahr angerechnet. Dies betrifft vor allem Christian Wulff, der als Rechtsanwalt tätig ist. Horst Köhler hatte auf den Sold verzichtet.

Der Bundesrechnungshof kritisierte weiterhin die Bürokosten von zwischen 0,9 und 2,3 Mio. Euro pro Altpräsident, obwohl dieser im Büro nur durchschnittlich 2,6 Tage im Monat anwesend sei. Für künftige Altpräsidenten soll auch die Personalausstattung beschränkt werden. Künftig sind nur ein Büroleiter, zwei Referenten, eine Bürokraft und ein Fahrer möglich. Nach fünf Jahren entfällt die zweite Referentenstelle.

Gegenwärtig gibt es mit Horst Köhler, Christian Wulff und Hans-Joachim Gauck drei Altbundespräsidenten, die Kosten generieren. Es entstehen also mindestens 3,6 Mio. Euro an zusätzlichen Kosten, die sich aus Sold und Bürohaltung zusammensetzen. Bislang waren die Kosten allerdings noch höher. Nicht enthalten sind in diesen Summen schließlich noch die Reisekosten, die zukünftig auch geprüft werden sollen.

Von spanischen Monarchisten stammt dieser Vergleich der Kosten für monarchische und republikanische Staatsoberhäupter.

Wenn die laufenden Kosten des Bundespräsidialamtes dazugenommen werden, die sich momentan auf 34,3 Mio. Euro im Jahr belaufen, entstehen für das höchste Staatsamt in Deutschland also rund 40 Mio. Euro Kosten und man kann sich daher über die These vieler Republikaner, die Monarchie sei teuer, nur köstlich amüsieren. Zwar belaufen sich die Kosten für Monarchien nicht nur auf Apanagen für Familienmitglieder. Auch die Personalkosten für Mitarbeiter, Bewirtschaftungskosten für Dienstsitze, usw. müssen für einen realistischen Vergleich berechnet werden. Trotzdem dürften die meisten Monarchien weniger Geld kosten, als gegenwärtige und vergangene Bundespräsidenten. Hinzu kommt, daß die Monarchie im Gegensatz zur Republik auch Einnahmen generiert, besonders im Tourismus: Niemand fährt nach Deutschland, um den Bundespräsidenten in Bellevue zu sehen, aber dasselbe gilt nicht für die Windsors oder andere Königshäuser.

L.R.

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Die vollständige 219. Ausgabe von „Corona – Nachrichten für Monarchisten“ steht hier zum Herunterladen bereit:

Corona – Nachrichten für Monarchisten, Ausgabe 219

Inhalt der 219. Ausgabe:

  • Kein „Modernisierungsverlierer“ – Die Monarchie in der gegenwärtigen Forschung, Teil 2
  • Gott – König – Burundi
  • Australien: Die Republik bringt keine Wählerstimmen
  • Zahlungen an ex-Bundespräsidenten begrenzt

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