Schlagwörter
Alliance Royale, Bundesverfassungsgericht, deutsche Monarchie, Grundgesetz, Herzog von Aosta, Italien, Jemen, König Michael I., König Michael I. von Rumänien, König Michael von Rumänien, König Umberto II., Klaus Johannis, Kronprinzessin Margareta von Rumänien, Monarchisten, Parteien, Regele Mihai, Regele Mihai I., Royalisten, Rumänien, Savoyen, U.M.I., Unione Monarchica Italiana
Monarchie und Grundgesetz
Wie eine deutsche Monarchie aussehen könnte, hängt auch von der Art ihrer Einführung ab: Die französischen Royalisten gehen hierbei in einem interessanten Artikel von drei verschiedenen Szenarien aus: Wahlsieg einer royalistischen Partei; durch die Unfähigkeit der Republik, bestehende Probleme zu lösen, ausgelöster Staatszerfall (im heutigen Frankreich ein gar nicht so weit hergeholtes Szenario); Staatsstreich.
Die am wenigsten tiefen Veränderungen würde die Monarchie bei einer Einführung innerhalb des momentanen gesetzlichen Rahmens verursachen. Geht dies in Deutschland aber überhaupt? Zwar ist es laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlaubt, für die Monarchie einzutreten. Das Grundgesetz schützt jedoch vier in Artikel 20, Absatz 1 genannte Prinzipen mit der sogenannten Ewigkeitsklausel in Artikel 79, Absatz 3 des Gesetzes, so daß nach heutiger Auslegung die Monarchie nicht mit dem Grundgesetz kompatibel ist und eine neue Verfassung her müßte. Geschützt werden durch Artikel 79 Absatz 3 das Sozialstaatsprinzip, das Demokratieprinzip, der Föderalismus und die Republik. Nun wissen wir aus der Geschichte schon, daß die Ewigkeit in der Politik nicht besonders lange währt. Dies ist jedoch nur ein Aspekt, denn in den vergangenen 65 Jahren wurde das Grundgesetz außerdem stets sehr flexibel interpretiert. Ein Beispiel hierfür ist der besondere Schutz der Familie, der im Laufe der Zeit immer weiter ausgehöhlt wurde. Auch die ursprüngliche Bestimmung, nach einer deutschen Wiedervereinigung eine neue Verfassung auszuarbeiten, wurde geflissentlich ignoriert. Weitere Beispiele sind die im Grundgesetz eigentlich nicht vorgesehenen Auslandseinsätze der Bundeswehr, oder der Umstand, daß Parteien an der politischen Willensbildung nur „mitwirken“ sollen und nicht, wie in der Praxis, die alleinige Kontrolle über alle politischen Themen ausüben. Es dürfen auch nicht mehr neue Schulden aufgenommen als Investitionen getätigt werden. Schließlich wären bei einer strikten Auslegung die immer umfangreichere Kompetenzabgabe nach Brüssel und der europäische Rettungsschirm ebenfalls verfassungswidrig.
Damit ist klar, daß alles in das Grundgesetz hinein- oder herausinterpretiert werden kann, was man möchte – von der Einführung eines islamischen Gottesstaats bis zum Beitritt der Bundesrepublik zu Nordkorea. Es wäre daher durchaus auch möglich, den Artikel 20 Absatz 1 dahingehend auszulegen, daß das Wort „Bundesrepublik“ letztlich nur ein Bestand des Namens des Staatsgebildes ist, mitnichten aber zu den besonders schützenswerten Prinzipien zählt, weswegen die Ewigkeitsklausel auch nur die Demokratie, den Föderalismus und den Sozialstaat schützt. Man muß dafür nur eine Mehrheit unter den Parteien finden. L.R.
Rumänischer Wahlsieger erweist dem König seine Reverenz
Trotz pessimistischer Prognosen hat in Rumänien der Siebenbürger Sachse Klaus Johannis die Präsidentschaftswahl gewonnen. Er schlug Premierminister Victor Ponta, der im ersten Wahlgang mit fast zehn Prozent vor dem Hermannstädter Bürgermeister lag. Für Johannis stimmten 54,5 Prozent, Ponta erhielt 45,5 Prozent. Der Ausgang ließ keine Deutung über die Präferenz der Stimmbürger zu, zumal die Wahlbeteiligung ebenfalls über der des ersten Wahlgangs lag. Ponta hatte als Trumpfkarte ein Referendum über die Staatsform in Rumänien ins Spiel gebracht und wollte im Fall seines Wahlsiegs 2016 die Möglichkeit bieten, dem Land die Monarchie zurückzugeben (Corona berichtete).
Ob es unter Präsident Johannis zu einer Volksabstimmung über die Monarchie kommen wird, ist ungeklärt. Ein Signal setzte Johannis jedoch, als er drei Tage nach seinem Wahlsieg König Michael von Rumänien und der Erbin der Krone, Prinzessin Margareta, und ihrem Mann Prinz Radu seine Aufwartung machte. Für den 93-jährigen muß die Geste eine Genugtuung gewesen sein, denn als vor 25 Jahren die kommunistische Diktatur gestürzt wurde, verbaten die neuen Machthaber König Michael die Einreise. Er landete trotzdem in Bukarest, wurde jedoch von Präsident Ion Iliescu am Flughafen festgesetzt und nach wenigen Stunden des Landes verwiesen.
In einer Botschaft an das rumänische Parlament erinnert König Michael an den Zusammenbruch des Kommunismus vor 25 Jahren und nimmt auch Bezug auf 1927, als er nach dem Tod König Ferdinands zum König von Rumänien proklamiert wurde. Seit nunmehr 87 Jahren versteht er sich als Monarch des Landes. Anläßlich des Nationalfeiertags wird er an diesem Wochenende in einem Zug durch das Land reisen. An den Haltepunkten wird er mit der Bevölkerung Kontakt aufnehmen. Für Diplomaten ist ein Empfang auf Schloß Peles geplant, wo Michael Auszeichnungen verleihen wird. Ein wahrer König eben.
Die Ansprache ans Diplomatische Corps wurde von Kronprinzessin Margareta verlesen. Sie ist hier in englischer Fassung mit französischen, spanischen, deutschen und arabischen Teilen einsehbar. H.S.
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Die vollständige 140. Ausgabe von „Corona – Nachrichten für Monarchisten“ steht hier zum Herunterladen bereit:
Corona Nachrichten für Monarchisten, Ausgabe 140
Inhalt der 140. Ausgabe:
- Monarchie und Grundgesetz
- Rumänischer Wahlsieger erweist König Michael seine Reverenz
- Jemenitischer Prinz kehrt heim
- Italienische Monarchistenunion feiert 70. Geburtstag
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