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Corona – Nachrichten für Monarchisten, Ausgabe 140

30 Sonntag Nov 2014

Posted by monarchistundlegitimist in Corona Archivausgaben, Deutsche Innenpolitik, Europa, Monarchie

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Schlagwörter

Alliance Royale, Bundesverfassungsgericht, deutsche Monarchie, Grundgesetz, Herzog von Aosta, Italien, Jemen, König Michael I., König Michael I. von Rumänien, König Michael von Rumänien, König Umberto II., Klaus Johannis, Kronprinzessin Margareta von Rumänien, Monarchisten, Parteien, Regele Mihai, Regele Mihai I., Royalisten, Rumänien, Savoyen, U.M.I., Unione Monarchica Italiana

Monarchie und Grundgesetz

Wie eine deutsche Monarchie aussehen könnte, hängt auch von der Art ihrer Einführung ab: Die französischen Royalisten gehen hierbei in einem interessanten Artikel von drei verschiedenen Szenarien aus: Wahlsieg einer royalistischen Partei; durch die Unfähigkeit der Republik, bestehende Probleme zu lösen, ausgelöster Staatszerfall (im heutigen Frankreich ein gar nicht so weit hergeholtes Szenario); Staatsstreich.

Am Grundgesetz schrieben 1949 auch Monarchisten mit. Ist es wahrscheinlich, daß sie die Republik „auf ewig“ festschreiben wollten? Oder sahen sie in der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland bloß einen Namen, weil das neue Gebilde eben einen Namen haben mußte? Die monarchistischen Verfassungsväter bezeugen auch, daß man nicht nur am GG mitarbeiten, sondern auch mit ihm arbeiten kann.

Am Grundgesetz schrieben 1949 auch Monarchisten mit. Ist es wahrscheinlich, daß sie die Republik „auf ewig“ festschreiben wollten? Oder sahen sie in der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland bloß einen Namen, weil das neue Gebilde eben einen Namen haben mußte? Die monarchistischen Verfassungsväter bezeugen auch, daß man nicht nur am GG mitarbeiten, sondern gleichfalls mit ihm arbeiten kann.

Die am wenigsten tiefen Veränderungen würde die Monarchie bei einer Einführung innerhalb des momentanen gesetzlichen Rahmens verursachen. Geht dies in Deutschland aber überhaupt? Zwar ist es laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlaubt, für die Monarchie einzutreten. Das Grundgesetz schützt jedoch vier in Artikel 20, Absatz 1 genannte Prinzipen mit der sogenannten Ewigkeitsklausel in Artikel 79, Absatz 3 des Gesetzes, so daß nach heutiger Auslegung die Monarchie nicht mit dem Grundgesetz kompatibel ist und eine neue Verfassung her müßte. Geschützt werden durch Artikel 79 Absatz 3 das Sozialstaatsprinzip, das Demokratieprinzip, der Föderalismus und die Republik. Nun wissen wir aus der Geschichte schon, daß die Ewigkeit in der Politik nicht besonders lange währt. Dies ist jedoch nur ein Aspekt, denn in den vergangenen 65 Jahren wurde das Grundgesetz außerdem stets sehr flexibel interpretiert. Ein Beispiel hierfür ist der besondere Schutz der Familie, der im Laufe der Zeit immer weiter ausgehöhlt wurde. Auch die ursprüngliche Bestimmung, nach einer deutschen Wiedervereinigung eine neue Verfassung auszuarbeiten, wurde geflissentlich ignoriert. Weitere Beispiele sind die im Grundgesetz eigentlich nicht vorgesehenen Auslandseinsätze der Bundeswehr, oder der Umstand, daß Parteien an der politischen Willensbildung nur „mitwirken“ sollen und nicht, wie in der Praxis, die alleinige Kontrolle über alle politischen Themen ausüben. Es dürfen auch nicht mehr neue Schulden aufgenommen als Investitionen getätigt werden. Schließlich wären bei einer strikten Auslegung die immer umfangreichere Kompetenzabgabe nach Brüssel und der europäische Rettungsschirm ebenfalls verfassungswidrig.

Damit ist klar, daß alles in das Grundgesetz hinein- oder herausinterpretiert werden kann, was man möchte – von der Einführung eines islamischen Gottesstaats bis zum Beitritt der Bundesrepublik zu Nordkorea. Es wäre daher durchaus auch möglich, den Artikel 20 Absatz 1 dahingehend auszulegen, daß das Wort „Bundesrepublik“ letztlich nur ein Bestand des Namens des Staatsgebildes ist, mitnichten aber zu den besonders schützenswerten Prinzipien zählt, weswegen die Ewigkeitsklausel auch nur die Demokratie, den Föderalismus und den Sozialstaat schützt. Man muß dafür nur eine Mehrheit unter den Parteien finden. L.R.

Rumänischer Wahlsieger erweist dem König seine Reverenz

Trotz pessimistischer Prognosen hat in Rumänien der Siebenbürger Sachse Klaus Johannis die Präsidentschaftswahl gewonnen. Er schlug Premierminister Victor Ponta, der im ersten Wahlgang mit fast zehn Prozent vor dem Hermannstädter Bürgermeister lag. Für Johannis stimmten 54,5 Prozent, Ponta erhielt 45,5 Prozent. Der Ausgang ließ keine Deutung über die Präferenz der Stimmbürger zu, zumal die Wahlbeteiligung ebenfalls über der des ersten Wahlgangs lag. Ponta hatte als Trumpfkarte ein Referendum über die Staatsform in Rumänien ins Spiel gebracht und wollte im Fall seines Wahlsiegs 2016 die Möglichkeit bieten, dem Land die Monarchie zurückzugeben (Corona berichtete).

Aufwartungsbesuch im Elisabeta-Palast (v.l.): Kronprinzessin Margarita von Rumänien, König Michael I. von Rumänien, Klaus Johannis, Prinz Radu.

Aufwartungsbesuch im Elisabeta-Palast (v.l.): Kronprinzessin Margareta von Rumänien, König Michael I. von Rumänien, Klaus Johannis, Prinz Radu.

Ob es unter Präsident Johannis zu einer Volksabstimmung über die Monarchie kommen wird, ist ungeklärt. Ein Signal setzte Johannis jedoch, als er drei Tage nach seinem Wahlsieg König Michael von Rumänien und der Erbin der Krone, Prinzessin Margareta, und ihrem Mann Prinz Radu seine Aufwartung machte. Für den 93-jährigen muß die Geste eine Genugtuung gewesen sein, denn als vor 25 Jahren die kommunistische Diktatur gestürzt wurde, verbaten die neuen Machthaber König Michael die Einreise. Er landete trotzdem in Bukarest, wurde jedoch von Präsident Ion Iliescu am Flughafen festgesetzt und nach wenigen Stunden des Landes verwiesen.

In einer Botschaft an das rumänische Parlament erinnert König Michael an den Zusammenbruch des Kommunismus vor 25 Jahren und an seine Thronbesteigung 1927.

In einer Botschaft an das rumänische Parlament erinnert König Michael an den Zusammenbruch des Kommunismus vor 25 Jahren und an seine Thronbesteigung 1927. (Die englische Übersetzung steht hier.)

In einer Botschaft an das rumänische Parlament erinnert König Michael an den Zusammenbruch des Kommunismus vor 25 Jahren und nimmt auch Bezug auf 1927, als er nach dem Tod König Ferdinands zum König von Rumänien proklamiert wurde. Seit nunmehr 87 Jahren versteht er sich als Monarch des Landes. Anläßlich des Nationalfeiertags wird er an diesem Wochenende in einem Zug durch das Land reisen. An den Haltepunkten wird er mit der Bevölkerung Kontakt aufnehmen. Für Diplomaten ist ein Empfang auf Schloß Peles geplant, wo Michael Auszeichnungen verleihen wird. Ein wahrer König eben.

Die Ansprache ans Diplomatische Corps wurde von Kronprinzessin Margareta verlesen. Sie ist hier in englischer Fassung mit französischen, spanischen, deutschen und arabischen Teilen einsehbar. H.S.

Das Programm des Königs zum Nationalfeiertag am 1. Dezember.

Das Programm des Königs zum Nationalfeiertag am 1. Dezember.

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Die vollständige 140. Ausgabe von „Corona – Nachrichten für Monarchisten“ steht hier zum Herunterladen bereit:

Corona Nachrichten für Monarchisten, Ausgabe 140

Inhalt der 140. Ausgabe:

  • Monarchie und Grundgesetz
  • Rumänischer Wahlsieger erweist König Michael seine Reverenz
  • Jemenitischer Prinz kehrt heim
  • Italienische Monarchistenunion feiert 70. Geburtstag

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Entschädigungsgespräche mit Hohenzollern Corona – Nachrichten für Monarchisten, Ausgabe 127

01 Samstag Mrz 2014

Posted by monarchistundlegitimist in Corona Archivausgaben, Deutsche Innenpolitik, Europa

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Schlagwörter

Bundespräsident, Corona, Friedrich der Große, Gauck, Grundgesetz, Haus Doorn, Hohenzollern, König Friedrich II., König Friedrich II. von Preußen, König Juan Carlos I, Königin Sofía, Kronprinz Felipe, Prinz Georg Friedrich von Preußen, Prinz Louis Ferdinand, Prinz Louis Ferdinand von Preußen, Sanssouci, Schloß Sanssouci, Sebastian Edathy

Hans-Peter Friedrich und die Mühle von Sanssouci

Die Anekdote, die sich um Müller und Mühle von Sanssouci dreht, sollte den nachfolgenden Generationen demonstrieren, daß niemand über dem Gesetz steht: König Friedrich II. von Preußen, der den Blick auf die Mühle vor seinem Schloß nicht mochte, will sie abreißen lassen. Der Müller klagt vor preußischen Gerichten und gewinnt. Der König akzeptiert die Entscheidung und die Mühle bleibt.

Schloß Sanssouci und seine berühmte Mühle.

Schloß Sanssouci und seine berühmte Mühle.

In der wahren Begebenheit, auf der die Anekdote fußt, setzte sich König Friedrich der Große tatsächlich mehrmals über das Gesetz hinweg. Der Rechtsstreit wurde nicht zwischen dem Müller und ihm, sondern zwischen dem Müller und einem adligen Gutsherrn ausgefochten, wobei es um die Zahlung ausstehender Pachtzinsen ging. Friedrich nun kassierte sämtliche Urteile ein, die nicht zugunsten des Müllers ausfielen, schrieb selbst ein Urteil und bedrohte die Richter sogar mit Festungshaft. Obwohl alle Instanzen gleich urteilten, hatte der König sich in seiner Absicht der Verteidigung des kleinen Mannes verrannt, obwohl dieser wahrscheinlich im Unrecht war. Erst sein Nachfolger hob das persönliche Urteil Friedrichs wieder auf und verhalf dem Gutsbesitzer zu seinem Recht. Der Deutschlehrer des Autors, der dem Lager der Alt-68er zuzuordnen ist, griff diese Geschichte im Unterricht oft auf, um genüßlich auszuführen, daß Preußen eben doch kein Rechtsstaat gewesen sei.

Ein anderer Friedrich, Minister Hans-Peter Friedrich, muß sich in unserer Zeit den Vorwurf gefallen lassen, das Recht gebeugt zu haben. Die Staatsanwaltschaft darf nach Aufhebung seiner Immunität ermitteln. Womit wird aber der vermutliche Rechtsbruch dieses Mal begründet? Minister Friedrich sagt, daß er Schaden vom Staat abwenden wollte, indem er über das Ermittlungsverfahren gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy informierte. Dieser sei bei den Koalitionsverhandlungen als Kandidat für ein hohes Amt vorgesehen gewesen und es wäre dem Ansehen des Staates abträglich gewesen, wenn es dazu gekommen wäre. Bei manchen wird Hans-Peter Friedrich nun sogar zum Märtyrer stilisiert, der uneigennützig und nur mit dem großen Ganzen im Blick gehandelt habe.

Aber was wäre eigentlich passiert, wenn Edathy ein wichtiges Amt in der neuen Regierung bekommen hätte? Das Ausland hätte sich wohl über die sonst stets mit dem moralischen Zeigefinger drohenden Deutschen mokiert, das tut es aber auch jetzt, ohne daß Edathy ein Amt bekleiden würde. Sexuelle Perversionen sind außerdem ein leider kaum zu verhinderndes Übel und sie kommen in allen Lagern und Ländern vor, deswegen hätte sich der Aufschrei in Grenzen gehalten. Es bleibt also nur, daß Hans-Peter Friedrich mit seinem Hinweis an die SPD das Wohl der Parteien über das Wohl des Staates gestellt beziehungsweise dieses mit ihm gleichgesetzt hat. Das Traurige dabei ist, daß Sebastian Edathy wohl straffrei ausgehen wird. Um nicht in den Verdacht übler Nachrede zu geraten, ist die Unschuldsvermutung bei der Formulierung von Vorwürfen in Medienartikeln zwingend und tatsächlich wird ja bislang auch nur ermittelt. Unverdächtig ist es aber nicht, wenn jemand, gegen den wegen Besitzes von Kinderpronographie ermittelt wird, seine Festplatten zerkloppt und seinen Dienstcomputer nach seinem Rücktritt als gestohlen meldet.

Friedrich der Große brach das Recht für den kleinen Mann, die Parteiendemokratie bricht das Recht für sich selbst. L’Etat, ce sont les partis, könnte man in Abwandlung des Ausspruchs des Sonnenkönigs auch sagen. Wir waren hierzulande schon einmal weiter. L.R.

Hohenzollern werden für Enteignungen entschädigt

Rechtswidrig enteignet: Schloß Rheinsberg.

Rechtswidrig enteignet: Schloß Rheinsberg.

Die Hohenzollern sollen 1,2 Millionen € für nach dem Ende des 2. Weltkrieges in der Sowjetischen Besatzungszone enteigneten Besitz wie zum Beispiel Schloß Rheinsberg oder das Krongut Bornstedt in Potsdam bekommen, so geht es aus einem Entwurf des brandenburgischen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen hervor. Für diesen Entwurf hat das Amt „nur“ 23 Jahre benötigt, denn der Antrag wurde 1991 noch von Prinz Louis Ferdinand (1907 – 1994) gestellt. Der nun genannte Wert entspricht etwa einem Siebtel bis einem Achtel des Wertes der enteigneten Besitztümer.

Der Berliner Kurier polemisierte eifrig gegen das Kaiserhaus. Das Blatt erscheint in Haus DuMont-Schauburg (neben Berliner Zeitung oder Kölner Stadt-Anzeiger u.a.)

Der Berliner Kurier giftete eifrig gegen das Kaiserhaus. Das Blatt erscheint im Medienhaus DuMont-Schauberg (neben Berliner Zeitung oder Kölner Stadt-Anzeiger u.a.). Herausgeber der Zeitung war von 1953 bis 1990 das Zentralkomitee des SED und die Hauptleserschaft findet das Blatt auch heute noch in östlichen Stadtteilen Berlins. Die verkaufte Auflage ist seit 1998 um 44,9 % gesunken.

Die Linkspartei polemisiert zwar dagegen, weil sie aus den Hohenzollern Personen machen möchte, die dem Nazi-Regime erheblichen Vorschub geleistet haben sollen und damit nicht förderfähig seien. Eine Bewilligung gilt jedoch als sicher. In einem Punkt jedoch ist der Entwurf tatsächlich kritikwürdig: Das Vermögen wandert an den Stammsitz der Hohenzollern und verläßt damit die preußischen Stammlande. Die versprochenen „blühenden Landschaften“, die Altkanzler Kohl dereinst versprach, sind zwar in Form von wucherndem Unkraut auf ehemaligen Industriegeländen der DDR durchaus Realität geworden. Eine Rückgabe des sich in Staatshand befindlichen, in der Sowjetzone enteigneten Grundbesitzes für alle hätte jedoch zahlreiche Investitionen gebracht und die Massenabwanderung aus den ehemaligen königlich-preußischen Gebieten gelindert. Ein Beispiel dafür, wie es durch den alten preußischen Adel gelungen ist, wirtschaftliche Infrastruktur vor Ort zu bewahren, sind die Hardenbergs, die sich nicht nur wieder an ihrem Stammsitz Neuhardenberg angesiedelt haben, sondern dort auch zahlreiche Menschen in Lohn und Brot brachten, die so nicht gezwungen waren, abzuwandern.

In der RBB-Reihe Preußisch Blau - Jörg Thadeusz trifft den preußischen Adel  Werden vier Familiengeschichten vorgestellt. Viermal märkischer Adel. Viermal Preußen in Brandenburg. Jörg Thadeusz sagte nach Ende der Dreharbeiten: „Die ganzen Klischees sind bei mir zerbröselt.“

In der RBB-Reihe Preußisch Blau – Jörg Thadeusz trifft den preußischen Adel werden vier Familiengeschichten vorgestellt. Viermal märkischer Adel. Viermal Preußen in Brandenburg. Jörg Thadeusz sagte nach Ende der Dreharbeiten: „Die ganzen Klischees sind bei mir zerbröselt.“

Mehrheitlich jedoch sicherten sich über die Treuhand Menschen, die überhaupt keinen Bezug zu Preußen oder Sachsen hatten, die rentablen Teile der ostdeutschen Wirtschaft. Eine sinnvolle Alternative zur Entschädigung wäre daher sicher die Rückgabe gewesen und nicht zuletzt wären so auch die Hohenzollern wieder daran erinnert worden, wo sie groß geworden sind, auch wenn ihr Stammsitz im heutigen Baden-Württemberg liegt. L.R.

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Die vollständige 127. Ausgabe von „Corona – Nachrichten für Monarchisten“ steht hier zum Herunterladen bereit:

Corona – Nachrichten für Monarchisten, Ausgabe 127

Inhalt der 127. Ausgabe:

  • Hans-Peter Friedrich und die Mühle von Sanssouci
  • Bundesverfassungsgericht untersucht Gauck und die Parteilichkeit
  • Hohenzollern werden für Enteignungen entschädigt
  • Prinz Georg Friedrich beansprucht Huis Doorn
  • Finanzen der spanischen Monarchie: Will man es wirklich so genau wissen?

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Zu den Verfassungsklagen gegen den ESM Corona – Nachrichten, Ausgabe 99

21 Samstag Jul 2012

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Schlagwörter

Basescu, Belgien, britisches Oberhaus, EMS, Europäischer Stabilitätsmechanismus, Großbritannien, Grundgesetz, House of Lords, König Albert II. der Belgier, König Michael I. von Rumänien, Konerservative, Kronprinzessin Margareta von Rumänien, Regele Mihai, Rumänien, Schäuble, Tories, Vereinigtes Königreich, Wighs

Zu den Verfassungsklagen gegen den ESM

Wie groß die Angst des deutschen Finanzministers Wolfgang Schäuble vor den aktuellen Geschehnissen rund um den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und die Schuldenkrise der südeuropäischen Länder wirklich ist, zeigte seine Forderung nach einer Volksabstimmung über die europäische Integration: Eigentlich lassen sich Parteipolitiker in Deutschland Entscheidungen über Grundsatzfragen nämlich nicht aus den Händen nehmen und bekanntlich durfte das Volk 1949 und 1990 noch nicht einmal über seine Verfassung abstimmen. Wenn Schäuble jüngst eine Volksabstimmung forderte, dann müssen die Risiken, die Deutschland für seine europäischen Partner übernehmen muß, also so groß sein, daß er hierfür nicht allein die Verantwortung übernehmen will.

In der Folge ruderte Bundestagspräsident Norbert Lammert im Namen aller aber schnell wieder zurück: Man müsse mit Volksabstimmungen vorsichtig sein und selbst wenn die europäische Integration eine neue Verfassung notwendig machen würde, sei eine Abstimmung darüber nicht nötig. Die Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung durch das Volk sei völlig ausreichend. Es müsse bei weiteren Kompetenzverlagerungen nach Brüssel außerdem auch gar nicht zu einer neuen Verfassung kommen, denn das Grundgesetz könne auch durch qualifizierte Mehrheitsbeschlüsse der gewählten Parlamentarier ergänzt oder verändert werden.

Konrad Adenauer unterzeichnet als Vorsitzender des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz: So wie das deutsche Volk damals schon nicht befragt wurde, was es davon hält, wird es auch heute zur Teilaufgabe seiner finanziellen Souveränität nicht befragt und müßte es sicherlich auch nicht werden, wenn eines Tages im Rahmen des Grundgesetzes die Monarchie eingeführt werden würde.

Die Äußerungen von Lammert darüber, ob der Rahmen des Grundgesetzes in seiner jetzigen Form ausreicht, um mehr europäische Integration durchzusetzen, zeigt aber vor allem eines: In das Grundgesetz kann alles hinein- und herausinterpretiert werden, solange es unter den Abgeordneten dafür nur eine Mehrheit gibt. Dies ist für Monarchisten eigentlich sehr beruhigend, denn wenn dieser Argumentation gefolgt wird, kann auch das Republikprinzip aus dem Grundgesetz ohne weiteres verbannt werden, obwohl es von einer sogenannten Ewigkeitsklausel geschützt ist. Wenn es eines Tages eine Mehrheit dafür gibt und die Parteien unter Druck stehen, könnte eine Monarchie daher auch unter dem Dach des zwar überarbeitungs-, aber vielleicht nicht generalsanierungsbedürftigen Grundgesetz stattfinden. Sicher würden sich dann auch prominente Abgeordnete finden, die erklären würden, daß eine Monarchie schon immer im Grundgesetz vorgesehen war und man die geltenden Bestimmungen mit einer qualifizierten Mehrheit ändern kann. Eine Ewigkeitsklausel im Rahmen einer Verfassung ist ohnehin ein Widerspruch, denn anders als die monarchische Institution, die für Kontinuität sorgen soll, muß eine Verfassung in gewisser Weise mit der Zeit gehen, um Antworten auf aktuelle Fragen liefern zu können.

Die gegenwärtige Demontage des Grundgesetzes zu Gunsten der Brüsseler Verwaltung, zu der das Volk natürlich trotz der anhängigen Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht nicht gefragt werden wird, kann also zumindest mit einem lachenden Auge betrachtet werden.   L.R.

Belgien am Nationalfeiertag

In seiner Ansprache zum belgischen Nationalfeiertag am 21. Juli zeigte sich König Albert II. optimistischer als in seiner Vorjahresrede, als Belgien nach Rekordkoalitionsverhandlungen immer noch auf eine Mehrheitsregierung wartete.

Zum ersten Mal seit drei Jahren konnte sich der belgische König Albert II. am 21. Juli in seiner Ansprache zum Nationalfeiertag an die Bevölkerung mit dem Bewußtsein wenden, daß eine Regierung mit parlamentarischer Mehrheit die Verantwortung trägt. Vor einem Jahr hatte er noch mit ziemlich deutlichen Worten die Unfähigkeit der Politiker beklagt, die zur Koalitionsbildung nötigen Kompromisse einzugehen, und erinnerte 2012 an die von ihm kritisierte „fortwährende politische Blockade“ sowie die „daraus erwachsenden schwerwiegenden Gefahren“. Umso mehr zeigte er sich erfreut über die getroffenen Entscheidungen im jahrzehntelangen Streit um einen Brüsseler Vorortwahlkreis sowie die Sparmaßnahmen der Regierung, die dazu geeignet seien, den belgischen Bundeshaushalt zu stabilisieren. Für einen konstitutionellen Monarchen waren die klaren Mahnungen an die Adresse der politischen Klasse ein gewagtes Unterfangen. Auch wenn Politiker alles und jeden kritisieren, sich selbst sehen sie meist ungerechtfertigt zurechtgewiesen.

König Albert II. nahm am Nationalfeiertag ein Bad in der Menge

Die Retourkutsche folgte prompt: Eine Parlamentskommission soll ausloten, wie die Umwandlung der konstitutionellen Monarchie in eine rein repräsentative geschehen könnte. Noch steht den Plänen die Popularität des Königs im Weg, aber die Abgeordneten denken bereits an den nächsten König. Kronprinz Philippe/Filip wird systematisch schlechtgeredet, wobei sich Politiker und bestimmte Medien die Stichworte gegenseitig zurufen. In der ersten Reihe der Monarchiekritiker stehen die Kämpfer der Separatistenpartei N-VA (Neue Flämische Allianz) mit Bart De Wever an der Spitze. Dieser hatte nach den Wahlen vom Juni 2010 sämtliche Bemühungen torpediert, eine Regierung zu bilden, indem er zwar darauf bestand, als Chef der stärksten Fraktion einen Regierungsauftrag zu haben, doch zeigte er sich bei der Kabinettsbildung nicht zu Kompromissen bereit. Vor wenigen Wochen bestellte er Verfassungsexperten zu einem Seminar, wo die Frage erörtert wurde, ob Belgien eine Monarchie brauche. Die Mehrheit der Geladenen bejahte – vielleicht zu seiner Überraschung – die Frage, dabei hat er sie für sich beantwortet: Nein, De Wever braucht weder Belgien noch den König. Für ihn ist nicht der 21. Juli, der Jahrestag der Eidesleistung von Leopold I., des ersten Königs der Belgier, ein Feiertag, sondern der 11. Juli 1302 als ein flämisches Heer die Truppen des Königs von Frankreich schlug. De Wever will Flandern weit in die Vergangenheit zurückführen.   H.S.

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Die vollständige 99. Ausgabe von „Corona – Nachrichten für Monarchisten“ steht hier zum Herunterladen bereit:

Corona – Nachrichten für Monarchisten, Ausgabe 99

Inhalt der 99. Corona-Ausgabe:

  • Zu den Verfassungsklagen gegen den EMS
  • Belgien am Nationalfeiertag
  • Rumänien verjagt Staatspräsidenten
  • Das britische Oberhaus soll – irgendwann – einem Senat weichen

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Zwei Drittel der Deutschen lehnen EU-Präsidenten ab

04 Mittwoch Jul 2012

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Berliner Stadtschloß, EU-Präsident, Europäische Union, Grundgesetz

In einer neuen Umfrage für das Magazin stern hegen zwei Drittel der Befragten Vorbehalte gegen einen vom Volk gewählten EU-Präsidenten, wie ihn kürzlich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vorgeschlagen hat: 63 Prozent sind dagegen, nur 33 Prozent dafür. Die Deutschen sind zwar prinzipiell europafreundlich, eine Abtretung weiterer Souveränitätsrechte zugunsten der Europäischen Union lehnen sie jedoch ab. 74 Prozent der Bundesbürger wollen nach einer Umfrage für die am Donnerstag erscheinende Ausgabe des Hamburger Magazins stern nicht, daß sich die EU langfristig zu einem einheitlichen Bundesstaat nach dem Vorbild der USA entwickelt. Lediglich 22 Prozent befürworten eine Aufgabe des Nationalstaats zugunsten einer vereinigten EU.

Bereits in Corona 53 wurde dargelegt, daß ein „EU-Präsident die Steuerzahler teuer zu stehen [kommt]“. Der seit Januar 2010 für zweieinhalb Jahre als ständiger Präsident des Europäischen Rats – so sein offizieller Titel – amtierende Herman Van Rompuy wird der Einfachheit halber immer „EU-Präsident“ genannt, obwohl er das nicht ist. In Corona heißt es weiter:

Doch mit dem neuen Amt kommen die Privilegien: 29.504,29 € monatlich wird Rompuy künftig erhalten (Sarkozy erhält als französischer Präsident 21.133,37 €), sein persönlicher Mitarbeiterstab umfaßt 22 Personen, das gesamte Amt wird 60 Menschen in guten Lohn und üppig Brot bringen. Das jährliche Budget des Präsidentenbüros beträgt 25 Millionen €, wobei sich Rompuys Reiseetat allein auf 4,4 Millionen € belaufen wird. Wer sagt, damit ließen sich keine großen Sprünge machen?

Die Krönung der EU-Präsidentschaft ist allerdings ein Palast, der gerade im Entstehen ist. Laut britischem Daily Telegraph soll der „Résidence Palace” genannte Bau, “the most impressive in Brussels” werden. Auf 307,2 Millionen € beziffert der Daily Telegraph die Kosten für den Palast, der 2013 fertiggestellt sein soll. 29.000 m² Fläche wird er dann dem Vorsitzenden, seiner Entourage und deren Aktivitäten bieten. Ein Vergleich mit dem Berliner Stadtschloß gefällig? Dem Humboldt-Forum werden ca. 55.000 m² Flächen zur Verfügung stehen, wovon der größte Anteil von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz genutzt werden wird. Weitere 5.000 m² sind noch unverplant. Laut Bundestagsbeschluß soll der Wiederaufbau 552 Millionen € kosten, wovon 80 Millionen € mit Spenden finanziert werden.

Grundsätzlich ist Corona wie die Mehrheit der Deutschen Europa gegenüber positiv eingestellt. Die stern-Umfrage bringt auch dies zum Ausdruck: Mit der bisherigen Entwicklung der EU sind die Bundesbürger trotz der aktuellen Krise zufrieden. 54 Prozent glauben, daß die Europäische Union den Deutschen eher genutzt hat. Ebenfalls 54 Prozent sind der Meinung, daß die Einführung des Euros richtig war. Bei weiteren Verlagerungen von Hoheitsrechten an Brüssel jedoch wollen die Bürger ein Wort mitreden: 69 Prozent plädieren für eine Volksabstimmung zu diesem Thema.

Aufrechterhalten werden die Vorbehalte gegen die „Schleichende Republikanisierung“ der Europäischen Union, wie sie in Corona 47 zum Ausdruck gebracht wurden.

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