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Fürst Heinrich der XVII., Fürst Heinrich XIV. Reuß jüngerer Linie, Fürstentum Reuß ältere Linie, Kaiserin Hermine
Die Ahnenlinie des Hauses Reuß läßt sich bis ins 12. Jahrhundert zurückverfolgen. Seinen eigentlichen Namen bekam das Haus aber erst im 13. Jahrhundert, weil ein Vogt von Plauen eine Russin, eine Reußin, heiratete. Im Jahr 1564 wurde der Besitzstand des Hauses zwischen einer jüngeren, mittleren und älteren Linie aufgeteilt. Im Jahr 1616 starb die mittlere Linie aus und die Ländereien wurden zwischen den beiden anderen Linien aufgeteilt. 1790 wurde Reuß älterer Linie zum Reichsfürstentum erhoben. 1807 trat es dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen Bund und 1833 dem Deutschen Zollverein bei.
Ein Kuriosum ist, daß alle Fürsten aus dem Hause Reuß älterer und jüngerer Linie Heinrich hießen, weil Kaiser Heinrich IV. der Familie im Mittelalter einst Land schenkte, was nicht gerade dazu beigetragen hat, die verschiedenen Fürsten besser auseinanderhalten zu können.
Fürst Heinrich XXII. regierte seit 1859 und führte das Fürstentum somit in das Deutsche Reich, allerdings sehr widerwillig. Seine Abneigung gegen Preußen war pathologisch. Im deutschen Krieg 1866 stand das Fürstentum auf der Seite Österreichs und sollte nach der Niederlage eigentlich an das Fürstentum Reuß jüngerer Linie übergehen, wurde aber letztlich auf Fürsprache der Großherzöge von Sachsen-Weimar-Eisenach in seiner Selbständigkeit bewahrt. Die Opposition gegen Preußen wurde nach der Reichsgründung fortgesetzt. Das Fürstentum stimmte so ziemlich gegen alles, was im Deutschen Reich passierte, sei es gegen die Intervention in China 1901, gegen die Zivilehe, die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder die Sozialistengesetze. Eins auswischen konnte Heinrich XXII. Preußen, als seine Stimme den Ausschlag für die Ansiedlung des Reichsgerichts in Leipzig und nicht in Berlin den Ausschlag gab.
Landeshauptstadt war Greiz. Die nächstgrößeren Städte waren Zeulenroda und Irchwitz. Insgesamt hatte das kleine Fürstentum 1910 rund 70.000 Einwohner. Das Gebiet des Fürstentums war dabei kein einheitliches Gebiet, sondern eher ein Flickenteppich mit verschiedenen Exklaven, die keine Landverbindung mit dem Gebiet um die Hauptstadt Greiz hatten. Im Reichstag und im Bundesrat hatte das Fürstentum je eine Stimme. Eine traditionell sparsame Haushaltspolitik machte das Land zum einzigen im Deutschen Reich ohne Schulden.
1902 stirbt Heinrich XXII. und sein Nachfolger Heinrich XXIV. wird für regierungsunfähig erklärt, da er aufgrund eines Unfalls in seiner Kindheit nicht bei voller physischer und psychischer Gesundheit war. Die Vormundschaft übte daher ab diesem Zeitpunkt Fürst Heinrich XIV. Reuß jüngerer Linie aus. Er beendete umgehend den Konfliktkurs gegenüber dem Zentralstaat, dem Deutschen Reich, wurde aber 1908 selbst regierungsunfähig, weswegen sein Sohn die Regentschaft übernahm und nach dem Tod seines Vaters 1913 als Fürst Heinrich der XVII. über das Fürstentum Reuß jüngerer Linie herrschte, während es bis zum Ende des 1. Weltkrieges nicht gelang, für Reuß älterer Linie eine dauerhafte Lösung zu finden und er dort nur die Regentschaft ausübte. Nach dem Tod des Fürsten wurde Heinrich der XLV. Chef des Hauses. Dieser wurde zu einem unbekannten Zeitpunkt nach August 1945 vom sowjetischen Militär ermordet, womit auch die jüngere Linie des Hauses eigentlich ausgestorben ist. Rechtsnachfolger ist heute die Nebenlinie Reuß-Köstritz, die ihren Sitz auf Schloß Ernstbrunn in Niederösterreich hat. Kaiserin Hermine, die zweite Frau Wilhelms II., war eine geborene Prinzessin Reuß. Das Land Reuß älterer Linie vereinigte sich 1919 mit dem jüngerer Linie, ging aber schon 1920 in Thüringen auf. Corona berichtete am 1. Juli 2012 über den Tod von Fürst Heinrich IV. Reuß.
L.R.