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Zu den Verfassungsklagen gegen den ESM Corona – Nachrichten, Ausgabe 99

21 Samstag Jul 2012

Posted by monarchistundlegitimist in Corona Archivausgaben, Monarchie, Uncategorized

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Schlagwörter

Basescu, Belgien, britisches Oberhaus, EMS, Europäischer Stabilitätsmechanismus, Großbritannien, Grundgesetz, House of Lords, König Albert II. der Belgier, König Michael I. von Rumänien, Konerservative, Kronprinzessin Margareta von Rumänien, Regele Mihai, Rumänien, Schäuble, Tories, Vereinigtes Königreich, Wighs

Zu den Verfassungsklagen gegen den ESM

Wie groß die Angst des deutschen Finanzministers Wolfgang Schäuble vor den aktuellen Geschehnissen rund um den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und die Schuldenkrise der südeuropäischen Länder wirklich ist, zeigte seine Forderung nach einer Volksabstimmung über die europäische Integration: Eigentlich lassen sich Parteipolitiker in Deutschland Entscheidungen über Grundsatzfragen nämlich nicht aus den Händen nehmen und bekanntlich durfte das Volk 1949 und 1990 noch nicht einmal über seine Verfassung abstimmen. Wenn Schäuble jüngst eine Volksabstimmung forderte, dann müssen die Risiken, die Deutschland für seine europäischen Partner übernehmen muß, also so groß sein, daß er hierfür nicht allein die Verantwortung übernehmen will.

In der Folge ruderte Bundestagspräsident Norbert Lammert im Namen aller aber schnell wieder zurück: Man müsse mit Volksabstimmungen vorsichtig sein und selbst wenn die europäische Integration eine neue Verfassung notwendig machen würde, sei eine Abstimmung darüber nicht nötig. Die Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung durch das Volk sei völlig ausreichend. Es müsse bei weiteren Kompetenzverlagerungen nach Brüssel außerdem auch gar nicht zu einer neuen Verfassung kommen, denn das Grundgesetz könne auch durch qualifizierte Mehrheitsbeschlüsse der gewählten Parlamentarier ergänzt oder verändert werden.

Konrad Adenauer unterzeichnet als Vorsitzender des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz: So wie das deutsche Volk damals schon nicht befragt wurde, was es davon hält, wird es auch heute zur Teilaufgabe seiner finanziellen Souveränität nicht befragt und müßte es sicherlich auch nicht werden, wenn eines Tages im Rahmen des Grundgesetzes die Monarchie eingeführt werden würde.

Die Äußerungen von Lammert darüber, ob der Rahmen des Grundgesetzes in seiner jetzigen Form ausreicht, um mehr europäische Integration durchzusetzen, zeigt aber vor allem eines: In das Grundgesetz kann alles hinein- und herausinterpretiert werden, solange es unter den Abgeordneten dafür nur eine Mehrheit gibt. Dies ist für Monarchisten eigentlich sehr beruhigend, denn wenn dieser Argumentation gefolgt wird, kann auch das Republikprinzip aus dem Grundgesetz ohne weiteres verbannt werden, obwohl es von einer sogenannten Ewigkeitsklausel geschützt ist. Wenn es eines Tages eine Mehrheit dafür gibt und die Parteien unter Druck stehen, könnte eine Monarchie daher auch unter dem Dach des zwar überarbeitungs-, aber vielleicht nicht generalsanierungsbedürftigen Grundgesetz stattfinden. Sicher würden sich dann auch prominente Abgeordnete finden, die erklären würden, daß eine Monarchie schon immer im Grundgesetz vorgesehen war und man die geltenden Bestimmungen mit einer qualifizierten Mehrheit ändern kann. Eine Ewigkeitsklausel im Rahmen einer Verfassung ist ohnehin ein Widerspruch, denn anders als die monarchische Institution, die für Kontinuität sorgen soll, muß eine Verfassung in gewisser Weise mit der Zeit gehen, um Antworten auf aktuelle Fragen liefern zu können.

Die gegenwärtige Demontage des Grundgesetzes zu Gunsten der Brüsseler Verwaltung, zu der das Volk natürlich trotz der anhängigen Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht nicht gefragt werden wird, kann also zumindest mit einem lachenden Auge betrachtet werden.   L.R.

Belgien am Nationalfeiertag

In seiner Ansprache zum belgischen Nationalfeiertag am 21. Juli zeigte sich König Albert II. optimistischer als in seiner Vorjahresrede, als Belgien nach Rekordkoalitionsverhandlungen immer noch auf eine Mehrheitsregierung wartete.

Zum ersten Mal seit drei Jahren konnte sich der belgische König Albert II. am 21. Juli in seiner Ansprache zum Nationalfeiertag an die Bevölkerung mit dem Bewußtsein wenden, daß eine Regierung mit parlamentarischer Mehrheit die Verantwortung trägt. Vor einem Jahr hatte er noch mit ziemlich deutlichen Worten die Unfähigkeit der Politiker beklagt, die zur Koalitionsbildung nötigen Kompromisse einzugehen, und erinnerte 2012 an die von ihm kritisierte „fortwährende politische Blockade“ sowie die „daraus erwachsenden schwerwiegenden Gefahren“. Umso mehr zeigte er sich erfreut über die getroffenen Entscheidungen im jahrzehntelangen Streit um einen Brüsseler Vorortwahlkreis sowie die Sparmaßnahmen der Regierung, die dazu geeignet seien, den belgischen Bundeshaushalt zu stabilisieren. Für einen konstitutionellen Monarchen waren die klaren Mahnungen an die Adresse der politischen Klasse ein gewagtes Unterfangen. Auch wenn Politiker alles und jeden kritisieren, sich selbst sehen sie meist ungerechtfertigt zurechtgewiesen.

König Albert II. nahm am Nationalfeiertag ein Bad in der Menge

Die Retourkutsche folgte prompt: Eine Parlamentskommission soll ausloten, wie die Umwandlung der konstitutionellen Monarchie in eine rein repräsentative geschehen könnte. Noch steht den Plänen die Popularität des Königs im Weg, aber die Abgeordneten denken bereits an den nächsten König. Kronprinz Philippe/Filip wird systematisch schlechtgeredet, wobei sich Politiker und bestimmte Medien die Stichworte gegenseitig zurufen. In der ersten Reihe der Monarchiekritiker stehen die Kämpfer der Separatistenpartei N-VA (Neue Flämische Allianz) mit Bart De Wever an der Spitze. Dieser hatte nach den Wahlen vom Juni 2010 sämtliche Bemühungen torpediert, eine Regierung zu bilden, indem er zwar darauf bestand, als Chef der stärksten Fraktion einen Regierungsauftrag zu haben, doch zeigte er sich bei der Kabinettsbildung nicht zu Kompromissen bereit. Vor wenigen Wochen bestellte er Verfassungsexperten zu einem Seminar, wo die Frage erörtert wurde, ob Belgien eine Monarchie brauche. Die Mehrheit der Geladenen bejahte – vielleicht zu seiner Überraschung – die Frage, dabei hat er sie für sich beantwortet: Nein, De Wever braucht weder Belgien noch den König. Für ihn ist nicht der 21. Juli, der Jahrestag der Eidesleistung von Leopold I., des ersten Königs der Belgier, ein Feiertag, sondern der 11. Juli 1302 als ein flämisches Heer die Truppen des Königs von Frankreich schlug. De Wever will Flandern weit in die Vergangenheit zurückführen.   H.S.

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Die vollständige 99. Ausgabe von „Corona – Nachrichten für Monarchisten“ steht hier zum Herunterladen bereit:

Corona – Nachrichten für Monarchisten, Ausgabe 99

Inhalt der 99. Corona-Ausgabe:

  • Zu den Verfassungsklagen gegen den EMS
  • Belgien am Nationalfeiertag
  • Rumänien verjagt Staatspräsidenten
  • Das britische Oberhaus soll – irgendwann – einem Senat weichen

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