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Corona – Nachrichten für Monarchisten, Ausgabe 168

10 Sonntag Jul 2016

Posted by monarchistundlegitimist in Corona Archivausgaben, Erster Weltkrieg, Europa, Monarchie

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1916, 1918, 1946, 9. November 1918, Bud Spencer, Großbritannien, Italien, Kanada, König Karl I. von Rumänien, König Michael I. von Rumänien, Königin Elizabeth II., Kiel, Kronprinzessin Margareta von Rumänien, Matrosenaufstand, Montenegro, Nordirland, Prinzessin Anne, Regele Mihai I., Rumänien, Schlacht an der Somme, Schottland

Kiel bereitet sich auf das hundertjährige Meuterertum vor

Sie hatten es von allen deutschen Soldaten am besten: die Matrosen der kaiserlichen Marine. Daß gerade sie meuterten, während andere unendlich viel mehr Grund dazu hatten, ist psychologisch verständlich, denn durch die Untätigkeit gab es mehr Zeit, um über die eigene Situation nachzudenken und auch, um Angst zu empfinden. Der Befehl, kurz vor Kriegsende noch einmal, um der vermeintlichen Ehre Willen, auszulaufen und die englische Marine in einem letzten Gefecht zu stellen, war außerdem eine kolossale Idiotie. Dennoch sind es gerade die für Deutschland so tragischen Folgen, die den Novemberaufstand von denen, die vergleichsweise wenig auszustehen hatten, so verdammenswert machen. Daß die offiziöse bundesrepublikanische Geschichtsschreibung das so sieht und begehen wird, ist ganz und gar nicht zu erwarten. Vielmehr steht zu befürchten, daß die Handlung der Matrosen, die oftmals aus Angst um das eigene Leben handelten, im Rahmen bundesrepublikanischer Geschichtsklitterung verklärt wird. Verklärt werden dürfte auch der Sturz der Monarchie und die Ausrufung der Republik von Weimar, die, das sollten Republikaner nie vergessen, mit einem demokratisch gewählten Reichskanzler Adolf Hitler 1933 ihr Ende fand.

Revolutionsromantik - nach dem Erfolg lassen sich die Recken für die Nachwelt ablichten.

Revolutionsromantik – nach dem Erfolg ließen sich die Meuterer für die Nachwelt ablichten.

Vorbereitungen für ein offizielles Gedenken werden in der Stadt Kiel schon heute getroffen. „Ohne das, was in Kiel passiert ist, hätte es vieles andere, was dem nachfolgte, nicht geben können”, sagt Wolfgang Röttgers, Kulturdezernent der Stadt Kiel. Es ist zu befürchten, daß er damit nicht den Nationalsozialismus meint, sondern Demokratie, die im Deutschen Kaiserreich mit seinem allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht nicht weniger verwirklicht war, als in der Republik von Weimar mit seinen auf der Grundlage von Notverordnungen regierenden autokratischen Präsidenten.

Die Meuterer zerstörten einen Staat, der funktionierte, um ein Gebilde einzusetzen, das während seines gesamten Bestehens nie auch nur ansatzweise ein bißchen dasselbe von sich sagen konnte. Deutschlands Monarchisten sollten sich den Planungen der Stadt Kiel, die Deserteure als Speerspitze einer freiheitlich-demokratischen Ordnung hinzustellen, wo in Wirklichkeit nur etwas Gutes zerstört wurde, entgegenstellen. Wo man dies tun kann, sagt die Stadt Kiel selbst. Unter matrosenaufstand@kiel.de kann man seine Meinung über die Desertion der Matrosen kundtun. L.R.

Rumänische Königsfamilie steht vor der legalen Anerkennung

Die rumänische Regierung veröffentlichte am 23. Juni einen Gesetzestext, der bei seiner Verabschiedung im Herbst dem rumänischen Königshaus einen offiziellen Status geben wird. Das Gesetz wird den Aktivitäten der Angehörigen der Königsfamilie seit den Sturz des Kommunismus 1989  und besonders seit der Rückkehr König Michaels nach Rumänien 1997 und seiner Hilfe beim Beitritt Rumäniens zur NATO und zur EU Anerkennung zollen.

Das rumänische Gesetz zeigt Ähnlichkeiten zu einem Gesetz in Montenegro über den Status der Nachkommen der Petrović Njegoš Familie. Doch es weist auch Unterschiede auf. Während in Montenegro als Grundlage der königlichen Aktivitäten eine königliche Stiftung ins Leben gerufen wurde, existiert in Rumänien schon seit 1990 eine Stiftung, die von Kronprinzessin Margareta gegründet wurde. Montenegro verlangt von den Angehörigen der Königsfamilie auch, daß sie sich dem republikanischen Regime unterwerfen. In Rumänien hingegen wird das neue Gesetz der Königsfamilie uneingeschränkte Autonomie gewähren. Das Königshaus hat eigene Statuten (Hausgesetze), die vom Familienoberhaupt, das vom Parlament als solches anerkannt ist, erlassen und vom Staatsanzeiger veröffentlicht werden, womit sie Rechtskraft erhalten.

Vaterland und Schicksal

Vaterland und Schicksal, Die Kronprinzessin von Rumänien

Das neue Gesetz wird vom Präsidenten, der Regierung, den Vorsitzenden der meisten Parteien und dem Königshaus unterstützt. Die Königsfamilie begrüßt das Gesetz, weil es seit dem kommunistischen Staatsstreich 1947 keinen Rechtsstatus mehr im Land hat, was seine Aktivitäten behindert. Eine Meinungsumfrage vom März 2016 ergab, daß 93% der Rumänen das Königshaus kennen; 61% haben eine gute bzw. sehr gute Meinung von der königlichen Familie, aber nur 23% wissen etwas von den Aktivitäten der einzelnen Mitglieder des Königshauses. Das neue Gesetz wird der Königsfamilie nicht nur einen offiziellen Status geben, sondern auch Zugang zu öffentlichen Mitteln, ein offizielles Hauptquartier (den Elisabeta Palast in Bukarest) und mehr Sichtbarkeit, weil das Königshaus einmal pro Jahr dem Parlament einen Rechenschaftsbericht über die Aktivitäten vorlegen wird.

Von rumänischen Monarchisten wird kritisiert, daß die neue Entwicklung die Möglichkeit beschränke, die Wiedereinführung der Monarchie durchzuführen. Die Nationale Allianz für die Wiedereinführung der Monarchie begrüßt hingegen das Gesetz, weil sich Chancen für eine breitere Bekanntheit über die königliche Familie eröffneten und sich damit die Wahrscheinlichkeit zur Wiedererlangung der monarchischen Staatsform erhöhe. H.S.

Zum 150. Thronjubiläum König Ferdinands von Rumänien erschien 2016 eine Sonderbriefmarke der rumänischen Post.

Zum 150. Thronjubiläum König Karls I. von Rumänien und damit der Gründung des rumänischen Zweigs der Hohenzollernfamilie erschien im Mai 2016 eine Sonderbriefmarke der rumänischen Post.

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Die vollständige 168. Ausgabe von „Corona – Nachrichten für Monarchisten“ steht hier zum Herunterladen bereit:

Corona – Nachrichten für Monarchisten, Ausgabe 168

Inhalt der 168. Ausgabe:

  • Kiel bereitet sich auf das hundertjährige Meuterertum vor
  • Nach dem Referendum: Königin Elizabeth II. besucht Schottland und Nordirland
  • Rumänische Königsfamilie steht vor der legalen Anerkennung
  • 100. Weltkriegsgedenken nur im Ausland
  • Bud Spencer, der Monarchist

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Historischer Handschlag von Königin Elizabeth II. und Martin McGuinness Corona – Nachrichten, Ausgabe 98

01 Sonntag Jul 2012

Posted by monarchistundlegitimist in Corona Archivausgaben, Monarchie

≈ 2 Kommentare

Schlagwörter

Afghanistan, Bundespräsident, Diamantenes Thronjubiläum, ESM, ETA, Fürst Reuß, Friedrich der Große, Gauck, Großbritannien, IRA, Irisch Republikanische Armee, König Juan Carlos I, König von Spanien, Königin Elizabeth II., Lord Mountbatten, Monarchie, Monarchin, Monarchisten, Nordirland, Spanien, Vereinigtes Königreich

Hundert Tage Gauck

Während Königin Elizabeth II. in diesen Tagen ihr sechzigjähriges Thronjubiläum feierte, ist es in Deutschland bei dem jüngsten Präsidenten-verschleiß schon eine Nachricht, wenn ein Bundespräsident einhundert Tage im Amt ist, so wie es jetzt bei Hans-Joachim Gauck der Fall ist. Viele Medien nutzen dieses „Jubiläum“, um eine Bilanz zu ziehen und auch die Corona-Redaktion möchte dies durch drei Überlegungen tun:

Im Frühjahr 1990 trat Jochen [sic!] Gauck als Wahlkämpfer auf.

1. Der Präsident kann machen, was er will. Da die Parteien wissen, daß das Amt des Bundespräsi-denten bei einem Scheitern Gaucks nicht mehr haltbar ist, steht er außerhalb jeder Kritik. Das Loben von Auslandseinsätzen, die Haltung zum Islam oder die Hinauszögerung des Gesetzes zum neuen Euro-Rettungsschirm durch Verweigerung der Unterschrift sind Dinge, für die Christian Wulff oder andere Bundespräsidenten in Politik und Medien zerrissen worden wären. Gauckwurden sie allesamt positiv ausgelegt. Im Rahmen einer gewissen Unabhängigkeit des Staatsoberhauptes ist dies zwar sogar erfreulich, zeigt aber, daß das Präsidentenamt ein bloßer Spielball für Medien und Parteien ist.2. Gebetsmühlenartig betont Gauck in jeder seiner Reden, daß Deutschland identisch mit dem Grundgesetz sei und jeglicher Patriotismus sich deswegen auch auf dieses Gesetzeswerk beziehen müsse. Wird dieser Argumentation konsequent gefolgt, könnte Deutschland auch irgendwo in Zentralasien oder der südamerikanischen Pampa stattfinden, wenn dort nur das Grundgesetz gültig wäre. Gerade Gaucksollte es dabei eigentlich besser wissen, denn auch die DDR hatte eine Verfassung, doch war der Einheitswille der deutschen Nation eben stärker. Zu einer Nation und einem Staat gehören Traditionen, eine Kultur und eine gemeinsame Geschichte. Sie ist viel mehr als ein Gesetzespapier. Ein Bundespräsident ist eben nur Verwahrer dieses Gesetzestextes und nicht das Symbol der Einheit, Kultur und Traditionen der deutschen Nation.3. Können Monarchisten nicht einfach einmal zugeben, wenn ein Bundespräsident seine Sache gut macht? Nein, denn die Fehler liegen im System und die Beantwortung der Frage, ob Gauck seine Sache bislang gut gemacht hat, ist allein abhängig von der Auslegung.  Mit der gleichen Berechtigung, wie die Aussagen und Handlungen von Gauck könnte auch vertreten werden, daß der ESM in seiner ursprünglich angedachten und am Freitag verabschiedeten Fassung besser für Deutschland ist als der bestehende Rettungschirm, da er die „geretteten Länder“ nicht mehr von der Haftung ausschließt. Man könnte sagen, daß die Bundeswehr in Afghanistan mit ihren Verbündeten jahrelang einen eng mit dem Drogengeschäft verflochtenen Präsidenten gestützt und letztendlich die Befriedung des Landes nicht erreicht hat. In bezug auf die Religion könnte man dem evangelischen Pfarrer schließlich mit Friedrich dem Großensagen, daß in Deutschland jeder nach seiner Façon selig werden soll. Da all dies eine Auslegungssache ist, sollten wir Monarchisten uns nicht blenden lassen und jeden Schritt des Bundespräsidenten aufmerksam verfolgen, denn eines ist klar: Scheitert Gauck, ist das Amt verloren.    L. R.

Nordirland: Ein kleiner Handschlag für zwei Menschen, ein Brückenschlag für alle

Historischer Handschlag am 27. Juni in Nordirland: Königin Elizabeth II. und Martin McGuinness.

In Deutschland fand eine Geste wenig Widerhall, die am vergangenen Mittwoch in Nordirland wegen ihres hohen symbolischen Werts von großem Medienecho begleitet war. Elizabeth II., Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (86) traf im Rahmen ihres Diamantenen Thronjubiläums mit Martin McGuinness (62) zusammen. Die Königin hatte 1979 ihren Vetter, Lord Louis Mountbatten of Burma, in einem Bombenanschlag der Irisch Republikanischen Armee (IRA) verloren und mutmaßlich war McGuinness an den Vorbereitungen beteiligt. Der irische Nationalist wurde nur einmal verurteilt: 1973, als er in der Republik Irland mit einem LKW mit 113 kg Sprengstoff und 5000 Schuß Munition erwischt wurde. Nach Verbüßung der Strafe habe er sich 1974 von der Provisorischen IRA, eines besonders radikalen Flügels der Terrorgruppe gelöst, versicherte er. Aber Kenner der IRA behaupten, McGuinness sei von Februar 1978 bis Herbst 1982 ihr Organisator (“chief of staff“) gewesen, also just zu der Zeit, als das Boot Lord Mountbattens in die Luft gejagt wurde, wobei auch Nicholas Knatchbull (14), Paul Maxwell (15) und Doreen Knatchbull (83) umkamen. Entschuldigt hat sich IRA weder für diesen Mordanschlag, noch für irgendeinen anderen der 1778 Toten, die auf dem IRA-Konto verbucht werden. Gerry Adams, auch er ein zum Politiker gewendeter IRA-Verantwortlicher, stellte klar warum: „Was die IRA ihm antat war das, was Mountbatten sein ganzes Leben lang anderen zufügte; angesichts seiner Kriegsbilanz kann ich mir nicht vorstellen, daß er etwas dagegen hatte, in dieser klaren Kriegssituation zu sterben.“

Es war für die Königin wie für den stellvertretenden Ministerpräsidenten Nordirlands sicher kein leichter Handschlag. Auf beiden Seiten sind die in Jahrzehnten geschlagenen Wunden erst seit kurzem dabei zu verheilen, die Narben sind noch deutlich sichtbar. Aber wieder einmal hat ein Monarch es geschafft, eine Brücke zu schlagen. Bis auf dem aufgezeigten Weg andere gehen, wird noch viel Zeit vergehen. Vorläufig ist nicht damit zu rechnen, daß die baskische Terrorbande ETA König Juan Carlos I. die Hand zum Frieden reicht. Er wäre sicher bereit dazu.    H.S.

PS.

Nicholas Knatchbulls Zwillingsbruder Tim überlebte das Bombenattentat vom 27. August 1979 und er begrüßte den Handschlag seiner Königin und Martin McGuinness‚. Einen erschütternden Bericht über seinen Umgang mit dem Terror veröffentlichte der Daily Telegraph am 1. Juli 2012:  Tim Knatchbull: the IRA killed my grandfather, but I’m glad the Queen met their man.

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Vorbemerkung der Redaktion:

In der pdf-Datei Corona, Ausgabe 98, fand der Nachruf auf Fürst Heinrich IV. Reuss aus Platzgründen nur in einer stark gekürzten Fassung seinen Niederschlag. Die Corona-Redaktion dankt Sven Klein für seinen fundierten Nachruf, der an dieser Stelle in voller Länge veröffentlicht wird.

H.S.

Zum Tode des Fürsten Heinrich IV. Reuss

„Es war sehr bewegend für meine Familie und mich, den 3. Oktober 1990 in der Greizer Stadtkirche zu erleben. Ich hatte nicht geglaubt, so einen Tag noch zu erleben“ schrieb der am 20. Juni 2012 auf Schloß Ernstbrunn in Niederösterreich im fast vollendeten 93. Lebensjahr verstorbene Fürst Heinrich IV. Reuss. Es war ihm vergönnt, noch mehr als zwei Jahrzehnte die Entwicklung Deutschlands nach der Wiedervereinigung zu erleben und mit seiner Familie aktiven Anteil daran zu haben. 1999 feierte der Fürst mit etwa 100 geladenen Gästen seinen 80. Geburtstag im Greizer Sommerpalais. Damals bekundete er mehrfach seine Begeisterung, daß er diesen Geburtstag wieder in Thüringen feiern konnte. Der Fürst betonte immer wieder, daß seine Wurzeln in Schleiz, in Köstritz und in Greiz lägen. Immerhin war seine Urgroßmutter die in Greiz geborene Prinzessin Louise Caroline Reuss Aelterer Linie, die 1822 geborene Tochter des Fürsten Heinrich XX. und seiner Gemahlin Gasparine. Und nicht zuletzt deshalb ist es auch nicht verwunderlich, daß sein Sohn, der jetzige Fürst Heinrich XIV. Reuss, seit dem Sommer 1990 in Ostthüringen lebt und hier einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb betreibt.

Heinrich IV. Fürst Reuss wurde am 26. Oktober 1919 als Sohn des damaligen Fürsten Heinrich XXXIX. Reuß-Köstritz (1891-1946) und dessen Gemahlin Antonie, geborene Gräfin zu Castell-Castell (1896-1971), auf Schloß Ernstbrunn in Niederösterreich geboren, das sich seit 1828 im Besitz der reussischen Familie befindet. Sein Vater war seit 1910 Inhaber des Paragiums Köstritz, eines besonderen Landesteils des Fürstentums Reuß jüngerer Linie, welches insbesondere die Städte Köstritz, Hohenleuben und Triebes und deren Umgebung umfasste. Da die Köstritzer Fürsten nicht Inhaber der Landesherrschaft waren, mußten sie 1918 nach der Revolution auch keinen Regierungsverzicht unterschreiben und abdanken. Heinrich IV. wuchs in Ernstbrunn auf, lebte teilweise aber auch in Köstritz. Später besuchte er das ehemalige Vitzthumsche Gymnasium in Dresden. Nach dem Abitur zog man ihn 1937 zum Arbeitsdienst ein. Im gleichen Jahr wurde er noch Soldat. Sein jüngerer Bruder Heinrich VI. fiel 1942 in Stalingrad. Wie die meisten Angehörigen des deutschen Adels wurde Heinrich IV. nach dem Hitlerattentat vom 20. Juli 1944 aus der Wehrmacht entlassen. Hinzu kam, daß er sich offen für die Bekennende Kirche einsetzte, die antinazistisch eingestellt war. Nach dem Krieg studierte Heinrich IV. zwei Semester Forstwirtschaft, entschied sich danach aber für ein staatswissenschaftliches Studium und schloß seine Ausbildung als Diplomvolkswirt ab. Er arbeitete zunächst als Prokurist einer Bank in Wien.

1947 reiste Heinrich IV. erstmals seit Kriegsende wieder in die alte vogtländische Heimat, die damals zur sowjetisch besetzten Zone gehörte. Zu diesem Zeitpunkt war seine Familie bereits infolge der Bodenreform entschädigungslos enteignet worden. Es sollte auf Grund der politischen Umstände für lange Zeit ein letzter Besuch in dem Land gewesen sein, das die Vorfahren seit dem 12. Jahrhundert bewohnt hatten. Am 10. Juni 1954 heiratete er in Varlar die 1918 geborene Prinzessin Marie Luise zu Salm-Horstmar. Aus dieser Ehe gingen vier Kinder hervor: Erbprinz Heinrich XIV., der jetzige Fürst Reuss, sowie dessen Schwestern, die Prinzessinnen Johanetta, Caroline und Espérance. Nach dem Abschluß des österreichischen Staatsvertrags war Heinrich IV. zunächst als staatlicher Verwalter wieder auf Ernstbrunn tätig. Das Schloß war bis dahin als Kaserne und Kommandantur der sowjetischen Besatzungsbehörde USIA genutzt worden. Am 24. November 1954 wurde der Ernstbrunner Besitz an die Familie rückübertragen. Das Schloß befand sich zu diesem Zeitpunkt in einem desolaten Zustand: Die Schloßkapelle war zerstört und die Fürstengruft ausgeraubt. Manche Spuren dieser sowjetischen Besatzung sind noch heute dort zu finden, obgleich sich die Familie um die schrittweise Restaurierung der großen Schloßanlage seit Jahrzehnten bemüht.

Fürst Heinrich IV. Reuss, anläßlich der Ausstellungseröffnung am 19. April 2002 im Unteren Schloß zu Greiz.

1984 besuchte er erstmals ganz offiziell mit Genehmigung der DDR-Behörden wieder das Reußenland und übernachtete im Geraer Interhotel. Schon damals war er von Greiz besonders beeindruckt, da die Stadt als ehemalige Residenz mit ihren Schlössern am besten erhalten geblieben ist. Das mag Grund sein, daß er immer wieder gern nach Greiz kam, so auch im Jahre 2002, als er anläßlich der Ausstellungseröffnung zum 100. Todestag des Fürsten Heinrich XXII. Reuss Aelterer Linieeine sehr emotionale Rede hielt.Die letzten Jahre galten aber auch dem Bestreben, den nach 1945 widerrechtlich entzogenen Besitz zurückzuerhalten. Aufgrund seines vorgeschrittenen Alters beauftragte er seinen Sohn mit der Vertretung. Dabei ging es diesem in Ernstbrunn ansässigen reussischen Familienzweig immer darum, nur solche Vermögenswerte zu beanspruchen, die sich in öffentlicher Hand besitzen. Das Land ehemaliger Neubauern oder ihrer Erben tasteten sie nicht an. 2003 verzichtete das Fürstenhaus in einem Vergleich auf die Rückgabe des ca. 17 ha großen Köstritzer Schloßparks. Sie erhielten dafür andere Entschädigungen. Eine außergerichtliche Einigung gab es u. a. auch mit der Stadt Triebes; lediglich die Verhandlungen mit Hohenleuben blieben sehr schwierig und wurden letztlich per Gericht zugunsten des Fürsten entschieden. Hintergrund der Rückgabe der Vermögenswerte war die Tatsache, daß das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen feststellte, daß sein Vater, Heinrich XXXIX., nach dem Krieg nicht hätte enteignet werden dürfen, da er als österreichischer Staatsbürger anzusehen gewesen sei. Bis 1994 hatte Heinrich IV.die wirtschaftliche Leitung der Besitzungen in Ernstbrunn inne, um die Reuss`sche Güterdirektion dann seinem Sohn zu übertragen.

Todesanzeige für Fürst Heinrich IV. Reuss

Heinrich IV.engagierte sich in einer Vielzahl sozialer und kultureller Vereinigungen. So war er u. a. Rechtsritter des evangelischen Johanniter-Ordens und Kommendator für Österreich. Hier setzte er sich in dieser leitenden Funktion für den christlichen Glauben und das Einbringen eigener Kräfte und Fähigkeiten in die heutige Gesellschaft ein. 1990, anläßlich der Wiederaufnahme der Tätigkeit des Vogtländischen Altertumsforschenden Vereins zu Hohenleuben, wurde er dessen Ehrenmitglied, wie er auch Mitglied anderer Vereine der Region wurde.Wer den Fürsten kennengelernt hat, wird ihn als weltoffene, dabei bescheidene, zugängliche und dem christlichen Glauben verbundene Persönlichkeit in steter und guter Erinnerung behalten.

Sven Klein

In einem Briefwechsel wies der Autor auf folgende Besonderheit der Reuß’schen Schreibweise hin:

Die Schreibweise Reuss, wie ich sie verwende, beruht auf der Schreibweise des Familiennamens, wie er heute üblich ist. Dazu hatte ich vor mehreren Jahren ein Gespräch mit dem jetzigen Fürsten Heinrich XIV. Reuss. Er zeigte mir auch seinen bundesdeutschen Paß, in dem diese Schreibweise ebenso enthalten war. Diese Schreibweise hat sich seit dem Ausgang des 19. Jahrhunderts entwickelt und ich konnte sie insbesondere im Fürstenhaus Reuss Aelterer Linie an den in Greiz liegenden Aktenstücken nachvollziehen. In der in Greiz veröffentlichten Sterbeanzeige ist dieser Name ebenso geschrieben. Mir ist aber bekannt, daß das kaum wahrgenommen wird und selbst im Genealogischen Handbuch anders steht. Dagegen wird die Landesbezeichnung tatsächlich als Reuß geschrieben.

Wir haben darüber auch schon lange in Greiz diskutiert, wenigstens mit dem Ergebnis, daß die Museumsleitung im Unteren/Oberen Schloß nun auf die richtige Schreibweise achtet. Jüngst hat die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten eine Veröffentlichung über das Greizer Sommerpalais herausgebracht. Darin ist in den Abhandlungen immer die Schreibweise z. B. Heinrich XI. von Reuß  zu lesen. Völlig falsch, denn die Familie von Reuß hat mit den Reussen gar nichts zu tun und das „von“ darf vor Reuss nicht verwendet werden. Ursprünglich hieß es ja „Reuss von Plauen“, und da steht das „von“ an der richtigen Stelle …

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Die vollständige 98. Ausgabe von „Corona – Nachrichten für Monarchisten“ steht hier zum Herunterladen bereit:

Corona – Nachrichten für Monarchisten, Ausgabe 98

Inhalt der 98. Corona-Ausgabe:

  • Hundert Tage Gauck
  • Nordirland: Ein kleiner Handschlag für zwei, ein Brückenschlag für alle
  • Spanien: Grün für die Monarchie
  • Zum Tod des Fürsten Heinrich IV. Reuß

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